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Artikel 2 - Erlass über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen (FluthilfeOrdenErl k.a.Abk.)
E. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 2232 (Nr. 36)
Geltung ab 13.07.2013; FNA: 1134-17-1 Symbole, Auszeichnungen, Feiertage
Geltung ab 13.07.2013; FNA: 1134-17-1 Symbole, Auszeichnungen, Feiertage
Artikel 2
Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
Dieser Erlass tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 12. Juli 2013.
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Zitierungen von Artikel 2 Erlass über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 FluthilfeOrdenErl verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FluthilfeOrdenErl selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage FluthilfeOrdenErl Gemeinsamer Erlass des Bundesministers des Innern und des Bundesministers der Verteidigung über die Stiftung der Einsatzmedaille „Fluthilfe 2013"
... gemeinsam die Einsatzmedaille „Fluthilfe 2013". Artikel 2 Gestaltung (1) Das Ehrenzeichen hat die Form einer runden, silberfarbenen Medaille. Auf ...
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