Tools:
Update via:
Artikel 2 - Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beiträge zu der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (5. EdWBeitrVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
---
---
- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 18. Juli 2013.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10792/a183202.htm