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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2013 aufgehoben
§ 3 - Kfz-Service-Ausbildungsverordnung (KfzServAusbV)
V. v. 15.07.2013 BGBl. I S. 2452 (Nr. 39)
Geltung ab 20.07.2013 bis 31.07.2013; FNA: 806-22-1-89 Berufliche Bildung
Geltung ab 20.07.2013 bis 31.07.2013; FNA: 806-22-1-89 Berufliche Bildung
§ 3 Ausbildungsberufsbild
§ 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen,
- 6.
- Qualitätsmanagement,
- 7.
- Bedienen von Fahrzeugen und Betriebseinrichtungen,
- 8.
- Durchführen von Service- und Pflegearbeiten an Fahrzeugen und Betriebseinrichtungen,
- 9.
- Messen und Prüfen an Systemen,
- 10.
- Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrzeugen und Systemen sowie von Betriebseinrichtungen,
- 11.
- Montieren, Demontieren und Instandsetzen von Fahrzeugen,
- 12.
- Betriebliche und technische Kommunikation, Kommunikation mit Kunden,
- 13.
- Diagnostizieren von Fehlern, Ermitteln von Störungen und deren Ursachen.
Zitierungen von § 3 KfzServAusbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 KfzServAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KfzServAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage KfzServAusbV (zu § 3) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugservicemechaniker und zur Kraftfahrzeugservicemechanikerin
... 1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 3 Nummer 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Nummer 2) a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern b) ... 3 Sicherheit und Gesundheits- schutz bei der Arbeit (§ 3 Nummer 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz ... der Brandbekämpfung ergreifen 4 Umweltschutz (§ 3 Nummer 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen ... sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen (§ 3 Nummer 5) a) Arbeitsschritte und -abläufe nach funktionalen, orga- ... 4* 6 Qualitätsmanagement (§ 3 Nummer 6) a) Prüfverfahren und Prüfmittel anforderungsbezogen anwenden ... von Fahrzeugen und Betriebseinrichtungen (§ 3 Nummer 7) a) Vorschriften und Hinweise zur Sicherheit und zur Bedienung beachten ... von Service- und Pflegearbeiten an Fahrzeugen und Betriebseinrichtungen (§ 3 Nummer 8) a) werterhaltende Maßnahmen und Pflege von Fahr- ... und Prüfen an Systemen (§ 3 Nummer 9) a) Verfahren und Messgeräte auswählen, Messfehler ... von Fahrzeugen und Syste- men sowie von Betriebs- einrichtungen (§ 3 Nummer 10) a) Arbeits- und Sicherheitsregeln sowie Herstellerricht- linien beim ... Demontieren und Instandsetzen von Fahrzeugen (§ 3 Nummer 11) a) Bauteile, Baugruppen und Systeme außer Betrieb nehmen, ... und technische Kommunikation, Kommunika- tion mit Kunden (§ 3 Nummer 12) a) Bedeutung der Information, Kommunikation und Dokumentation für ... sowie Kon- trollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen (§ 3 Nummer 5) a) Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung des Arbeits- ... (§ 3 Nummer 6) a) Richtlinien zur Sicherung der Produkt- und Arbeits- qualität ... von Fahrzeugen und Betriebseinrichtungen (§ 3 Nummer 7) a) Menüfunktionen erkennen, anwenden und Informa- tions-, ... von Service- und Pflegearbeiten an Fahrzeugen und Betriebseinrichtungen (§ 3 Nummer 8) a) Korrosionsschutz an Fahrzeugen ergänzen und er- neuern b) ... von Fahrzeugen und Syste- men sowie von Betriebs- einrichtungen (§ 3 Nummer 10) a) Wartungs- und Prüfvorschriften nach Herstelleranga- ben anwenden ... Demontieren und Instandsetzen von Fahrzeu- gen (§ 3 Nummer 11) a) Systeme und Baugruppen auf Funktion und Schäden prüfen ... und technische Kommunikation, Kommunika- tion mit Kunden (§ 3 Nummer 12) a) Kommunikations- und Informationssysteme nutzen b) technische ... von Fehlern, Ermitteln von Störungen und deren Ursachen (§ 3 Nummer 13) a) Schäden und Funktionsstörungen an mechanischen, ...
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