§ 8 - Kapitalanlage-Verhaltens- und -Organisationsverordnung (KAVerOV)

V. v. 16.07.2013 BGBl. I S. 2460 (Nr. 39); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 28.07.2022 BAnz AT 29.07.2022 V2
Geltung ab 22.07.2013; FNA: 7612-3-1 Investmentwesen
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§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 8 ändert mWv. 22. Juli 2013 InvVerOV

1Diese Verordnung tritt am 22. Juli 2013 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Investment-Verhaltens- und Organisationsverordnung vom 28. Juni 2011 (BGBl. I S. 1288) außer Kraft.



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