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§ 15 - Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes (LAP-mDFm/EloAufklBundV)

V. v. 20.02.2002 BGBl. I S. 935; aufgehoben durch § 73 V. v. 14.01.2021 BGBl. I S. 79
Geltung ab 01.03.2002; FNA: 2030-7-14-1 Beamte
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§ 15 Grundlehrgang



(1) Im Grundlehrgang werden den Anwärterinnen und Anwärtern die allgemeinen Grundlagen der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung vermittelt. Außerdem werden die Anwärterinnen und Anwärter in die Grundzüge der einzelnen Fachrichtungen eingeführt.

(2) In den folgenden Lehrgebieten werden Grundkenntnisse und in Teilgebieten auch vertiefende Kenntnisse vermittelt:

1.
allgemeine Grundlagen der Elektronischen Kampfführung,

2.
allgemeine Grundlagen und Einsatzgrundsätze der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung,

3.
Grundlagen und Besonderheiten der Fernmeldeaufklärung,

4.
Grundlagen und Besonderheiten der Elektronischen Aufklärung,

5.
mathematische und physikalische Grundlagen und

6.
Informationsaustausch und Sicherheit.



 

Zitierungen von § 15 LAP-mDFm/EloAufklBundV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 LAP-mDFm/EloAufklBundV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LAP-mDFm/EloAufklBundV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 21 LAP-mDFm/EloAufklBundV Leistungsnachweise während der fachtheoretischen Ausbildung (vom 05.04.2017)
...  (2) Während des Grundlehrgangs sind vier schriftliche Aufsichtsarbeiten aus den in § 15 Abs. 2 aufgeführten Lehrgebieten zu fertigen und vier weitere Leistungsnachweise zu erbringen. ...
§ 29 LAP-mDFm/EloAufklBundV Schriftliche Prüfung (vom 05.04.2017)
... bestimmt das Prüfungsamt. Drei Prüfungsarbeiten sind aus den in § 15 Abs. 2 und § 17 Abs. 2 genannten Lehrgebieten auszuwählen. Eine Prüfungsarbeit ...
§ 31 LAP-mDFm/EloAufklBundV Mündliche Prüfung (vom 05.04.2017)
... Die Prüfungskommission wählt den Prüfungsstoff insbesondere aus den in § 15 Abs. 2 und § 17 Abs. 2 genannten Lehrgebieten sowie den Lehrgebieten des Verwaltungslehrgangs aus. ...