Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 29.02.2020 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
§ 16 - Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes (LAP-mDFm/EloAufklBundV)
V. v. 20.02.2002 BGBl. I S. 935; aufgehoben durch § 73 V. v. 14.01.2021 BGBl. I S. 79
Geltung ab 01.03.2002; FNA: 2030-7-14-1 Beamte
|
Geltung ab 01.03.2002; FNA: 2030-7-14-1 Beamte
|
§ 16 Verwaltungslehrgang
Im Verwaltungslehrgang werden die Anwärterinnen und Anwärter mit den für ihre Arbeit einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Verwaltungsvorschriften vertraut gemacht. Die Kenntnis der allgemeinen Rechts- und Verwaltungsgrundlagen soll den Anwärterinnen und Anwärtern darüber hinaus auch bei der Wahrnehmung eigener Ansprüche aus ihrem Dienstverhältnis hilfreich sein. Außerdem werden theoretische und praktische Grundlagen der Informationstechnik vermittelt.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/108/a1136.htm