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§ 13 - Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung (KARBV)

V. v. 16.07.2013 BGBl. I S. 2483 (Nr. 39); zuletzt geändert durch Artikel 18 Abs. 2 G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1498
Geltung ab 22.07.2013; FNA: 7612-3-5 Investmentwesen
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§ 13 Entwicklungsrechnung für das Sondervermögen



(1) Die Übersicht über die Entwicklung des Sondervermögens ist unter Berücksichtigung folgender Posten darzustellen; Leerposten können jeweils entfallen:

I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres

 
1.
Ausschüttung für das Vorjahr/Steuerabschlag für das Vorjahr

2.
Zwischenausschüttungen

3.
Mittelzufluss (netto)

a)
Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen

b)
Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen

4.
Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich

5.
Ergebnis des Geschäftsjahres

davon nicht realisierte Gewinne

davon nicht realisierte Verluste

II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres.

(2) Bei Immobilien-Sondervermögen und offenen inländischen Spezial-AIF mit Anlagen in Immobilien oder Immobilien-Gesellschaften ist in der Aufstellung nach Absatz 1 nach Gliederungsziffer I Nummer 4 der Posten „4a. Abschreibung Anschaffungsnebenkosten" einzufügen.

(3) Rücknahmeabschläge, die im Sondervermögen verbleiben, sind dem Posten unter Absatz 1 Gliederungsziffer I Nummer 3 Buchstabe b zuzuordnen und mindern diesen.



 

Zitierungen von § 13 KARBV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 KARBV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KARBV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 KARBV Bestandteile des Jahresberichts
... Übersicht über die Entwicklung des Sondervermögens (Entwicklungsrechnung, § 13 ); 7. die vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre ...
§ 15 KARBV Anteilklassen
... je Anteil. Bei mehreren Anteilklassen sind die Angaben nach den §§ 11, 12 und 13 je Anteilklasse anzugeben. (2) Bei erstmaliger Ausgabe von Anteilen einer Anteilklasse ...
§ 25 KARBV Anhang
... mit veränderlichem Kapital oder der offenen Investmentkommanditgesellschaft nach § 13 ; 5. die vergleichende Übersicht der letzten drei Geschäftsjahre nach § ...