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Zitierungen von § 21 StandAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 StandAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StandAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 23 StandAG Jahresrechnung für die Umsetzung der Standortsuche und Ermittlung der umlagefähigen Kosten (vom 30.07.2016)
... stellen nach Ende des Haushaltsjahres die umlagefähigen Kosten nach § 21 Absatz 2 jeweils durch Jahresrechnung über die Einnahmen und Ausgaben für die Umsetzung ...
§ 26 StandAG Umlagevorauszahlungen (vom 30.07.2016)
... (2) Der Festsetzung nach Absatz 1 sind die umlagefähigen Kosten nach § 21 Absatz 2 zugrunde zu legen, die im Haushaltsplan für dieses Umlagejahr veranschlagt sind. ...
Zitat in folgenden Normen
Standortauswahlgesetz (StandAG)
G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2553
Artikel 6 StandAG Inkrafttreten
... Artikel 1 §§ 3 bis 5 und §§ 21 bis 30, Artikel 2 Nummer 2, 4, 6 und 9 bis 11, Artikel 4 sowie Artikel 5 Absatz 1 treten am Tag ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1843, 2930
Artikel 2 EndLaNOG Änderung des Standortauswahlgesetzes
... 2 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 und 2, § 19 Absatz 1 Satz 1 und 3 und Absatz 2 Satz 1, § 21 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und 2 Nummer 6, § 23 Absatz 1, § 24 Absatz 1 Satz 1 und ...
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