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Zitierungen von § 78 GNotKG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 78 GNotKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GNotKG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 79 GNotKG Festsetzung des Geschäftswerts
... Soweit eine Entscheidung nach § 78 nicht ergeht oder nicht bindet, setzt das Gericht den Wert für die zu erhebenden ...
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Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10825/v183659.htm