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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2021 aufgehoben
Anlage - BG Verkehr-Gebührenverordnung (BGVGebV)
V. v. 18.07.2013 BGBl. I S. 2713 (Nr. 42); aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 128 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666 dieser zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Geltung ab 01.08.2013; FNA: 9510-35 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Seeschifffahrt
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Geltung ab 01.08.2013; FNA: 9510-35 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Seeschifffahrt
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Anlage (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis
Anlage hat 5 frühere Fassungen
Lfd. Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr in Euro |
Führt die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation die für die Erteilung eines der in den Abschnitten I, II und III Buchstabe B genannten Doku- mente erforderliche Besichtigung oder Überprüfung an Bord selbst durch, tritt die Gebühr nach Nummer 5001 hinzu. | ||
I. Amtshandlungen und individuell zurechenbare öffentliche Leistungen auf dem Gebiet der Schiffssicherheit | ||
A. Freibord-Zeugnisse nach dem Internationalen Freibord-Übereinkommen von 1966/88 sowie nach der Anlage zum SOLAS-Übereinkommen von 1974/88, der Schiffssicherheitsverordnung 1998 und der Verordnung (EG) Nr. 789/2004 | ||
0001 | Erteilung des Freibordzeugnisses vor Indienststellung des Schiffes einschließlich der Bestätigungen für die jährlich durchzuführenden Besichtigungen | 945 |
0002 | Erteilung des Freibordzeugnisses für vorhandene Schiffe einschließlich der Be- stätigungen für die jährlich durchzuführenden Besichtigungen | 745 |
0003 | Erteilung eines Freibord-Ausnahmezeugnisses | 175 |
B. Sicherheitszeugnisse für Fahrgastschiffe und Fahrgast-Hochgeschwindig- keitsfahrzeuge nach der Anlage zum SOLAS-Übereinkommen von 1974/88, der Schiffssicherheitsverordnung 1998, dem Internationalen Code für die Sicherheit von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen (HSC-Code), der Richtlinie 2009/45/EG und der Verordnung (EG) Nr. 789/2004 | ||
0101 | Erteilung des Sicherheitszeugnisses vor Indienststellung des Schiffes | 420 |
0102 | Erteilung des Sicherheitszeugnisses für vorhandene Schiffe | 190 |
0103 | Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen | 230 |
C. Sicherheitszeugnisse für Frachtschiffe (Sicherheitszeugnisse für Spezialschiffe und Reaktorschiffe, Bau-Sicherheitszeugnisse, Ausrüstungs-Sicherheitszeug- nisse) nach der Anlage zum SOLAS-Übereinkommen von 1974/88, der Schiffs- sicherheitsverordnung 1998, dem HSC-Code, dem SPS-Code, dem MODU- Code und der Verordnung (EG) Nr. 789/2004 | ||
0201 | Erteilung eines Sicherheitszeugnisses für Schiffe in der Auslandsfahrt vor Indienst- stellung einschließlich der Bestätigung für die durchzuführenden jährlichen und/ oder regelmäßigen Besichtigungen | 945 |
0202 | Erteilung eines Sicherheitszeugnisses für vorhandene Schiffe in der Auslandsfahrt einschließlich der Bestätigung für die durchzuführenden jährlichen und/oder regel- mäßigen Besichtigungen | 745 |
D. Bau- und Ausrüstungs-Sicherheitszeugnisse und Sicherheitszeugnisse für Frachtschiffe, Spezialschiffe und Sonderfahrzeuge nach der Schiffssicher- heitsverordnung 1998 | ||
0301 | Erteilung eines Sicherheitszeugnisses vor Indienststellung des Schiffes einschließ- lich der Bestätigung für die durchzuführenden jährlichen und/oder regelmäßigen Besichtigungen | 1.175 |
0302 | Erteilung eines Sicherheitszeugnisses für vorhandene Schiffe einschließlich der Bestätigung für die durchzuführenden jährlichen und/oder regelmäßigen Besichti- gungen | 1.005 |
E. Sicherheitszeugnisse für Sportboote, Ausbildungsfahrzeuge und Traditions- schiffe nach der Schiffssicherheitsverordnung 1998 und 1986, Traditions- schiffsrichtlinie | ||
0401 | Erteilung des Sicherheitszeugnisses oder der Prüfbescheinigung für gewerbs- mäßig genutzte Sportboote | 140 |
0410 | Erteilung des Sicherheitszeugnisses für Traditionsschiffe | 685 |
0411 | Zusätzliche Genehmigung zum Sicherheitszeugnis für Traditionsschiffe | 230 |
0412 | Ausnahmegenehmigung zum Sicherheitszeugnis für Traditionsschiffe | 230 |
0413 | Bestätigung der Zwischenbesichtigung oder zusätzlichen Zwischenbesichtigung | 115 |
F. Sicherheitszeugnisse für Fischereifahrzeuge nach der Richtlinie 97/70/EG des Rates vom 11. Dezember 1997 über eine harmonisierte Sicherheitsregelung für Fischereifahrzeuge von 24 Meter Länge und mehr und der Schiffssicherheits- verordnung 1998 | ||
0501 | Erteilung des Sicherheitszeugnisses einschließlich der Bestätigung der Zwischen- besichtigung für Fischereifahrzeuge von 24 Meter Länge und mehr vor Indienst- stellung des Schiffes | 575 |
0502 | Erteilung des Sicherheitszeugnisses einschließlich der Bestätigung der Zwischen- besichtigung für Fischereifahrzeuge von 24 Meter Länge und mehr bei vorhande- nen Schiffen | 405 |
0511 | Erteilung des Sicherheitszeugnisses einschließlich der Bestätigung der Zwischen- besichtigung für Fischereifahrzeuge bis 24 Meter Länge vor Indienststellung des Schiffes | 440 |
0512 | Erteilung des Sicherheitszeugnisses einschließlich der Bestätigung der Zwischen- besichtigung für vorhandene Fischereifahrzeuge bis 24 Meter Länge | 305 |
G. Ausnahmebescheinigungen und Ausnahmezeugnisse nach der Anlage zum SOLAS-Übereinkommen von 1974/88, der Verordnung (EG) Nr. 789/2004 und der Schiffssicherheitsverordnung 1998 | ||
0601 | Erteilung einer Ausnahmebescheinigung oder eines Ausnahmezeugnisses | 115 |
H. Funk-Sicherheitszeugnisse nach der Anlage zum SOLAS-Übereinkommen von 1974/88, der Verordnung (EG) Nr. 789/2004 und der Schiffssicherheitsverord- nung 1998 | ||
0701 | Erteilung des Funk-Sicherheitszeugnisses einschließlich Bestätigung der jähr- lichen Besichtigung | 155 |
I. (aufgehoben) | ||
J. Sonstige Amtshandlungen und individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach der Anlage zum SOLAS-Übereinkommen von 1974/88, der Schiffssicherheitsverordnung 1998 sowie der Gefahrgutverordnung See | ||
0801 | Verlängerung der Gültigkeit eines Freibord-Zeugnisses sowie eines Sicherheits- oder Ausnahmezeugnisses bis zu fünf Monaten | 60 |
0802 | Genehmigung zur Beförderung von Getreide für jeden Getreidebeladungsfall | 175 |
0803 | Erteilung der Bescheinigung für Schiffe unter fremder Flagge, die in der Nationalen Fahrt eingesetzt werden sollen | 205 |
0804 | Zulassung im Bereich Schiffssicherheit, die nicht unter die Schiffsausrüstungsver- ordnung fällt | 75 bis 1.415 |
0805 | Erteilung von Sicherheitszeugnissen, Bescheinigungen, Ausnahmen, Genehmi- gungen oder Zulassungen aufgrund zusätzlicher Prüfungen und Besichtigungen von Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen für Schiffe, insbesondere nach Empfehlungen, Richtlinien und Entschließungen der Internationalen Organisatio- nen (z. B. IMO, ILO), die von den anderen Tatbeständen nicht oder noch nicht erfasst werden | 75 bis 1.415 |
0806 | Festhalteverfügung (Verbot des Auslaufens oder Weiterfahrens, Gestattung des Auslaufens oder Weiterfahrens unter Auflagen oder Bedingungen) | 285 |
0807 | Aufhebung der Festhaltung | 230 |
0808 | Anlaufverbot (Verweigerung des Hafenzugangs) | 285 |
0809 | Aufhebung des Anlaufverbots | 230 |
0810 | Erteilung einer Probefahrtbescheinigung | 60 |
0811 | Erteilung weiterer Zeugnisse für andere Einsatzzwecke; je Zeugnis | 60 |
0812 | Ausstellung einer Ersatzausfertigung oder Änderung eines Zeugnisses, einer Ge- nehmigung, Bescheinigung oder Zulassung ohne erneute Prüfung der Vorausset- zungen, die zu ihrer Erteilung geführt haben | 60 |
0813 | Genehmigung des Handbuches zur Ladungssicherung | 30 |
K. Schiffsbezogene Zulassungen | ||
0901 | Baumusterprüfung und -zulassung nach § 3 Absatz 3 Nummer 2 der Schiffssicher- heitsverordnung | 75 bis 1.415 |
0902 | Zulassung und regelmäßige Überprüfung von Wartungs- und Servicestationen für Rettungsflöße | 75 bis 1.415 |
0903 | Autorisierung und regelmäßige Überprüfung von Servicefirmen für Rettungsboote, Aussetzvorrichtungen und unter Last auslösbare Heißhaken | 75 bis 1.415 |
L. Zeugnisse für die sichere Schiffsbetriebsführung nach der Anlage zum SOLAS- Übereinkommen von 1974/88 in Verbindung mit dem Internationalen Code für sichere Betriebsführung und der Schiffssicherheitsverordnung 1998 | ||
1001 | Erteilung des Erfüllungsnachweises für die Landorganisation (DOC) nach erstmali- ger Prüfung der Landorganisation einschließlich der Bestätigung der jährlichen Prüfungen | 800 |
1002 | Erteilung des DOC nach Erneuerungsprüfung einschließlich der Bestätigung der jährlichen Prüfungen | 800 |
1003 | Erteilung eines vorläufigen DOC | 140 |
1011 | Erteilung des Zeugnisses über die Organisation von Sicherheitsmaßnahmen (SMC) nach erstmaliger Prüfung des Schiffes einschließlich der Bestätigungen der Zwischenprüfung | 390 |
1012 | Erteilung des SMC nach Erneuerungsprüfung einschließlich der Bestätigungen der Zwischenprüfung | 390 |
1013 | Erteilung eines vorläufigen SMC | 140 |
II. Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen auf dem Gebiet der Verhütung der Meeresver- schmutzung durch Schiffe nach dem Internationalen Übereinkommen von 1973 und Protokoll von 1978 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL 73/78), dem SOLAS-Übereinkommen von 1974/88, dem Internationalen Übereinkommen von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchs- schutzsysteme auf Schiffen, dem Internationalen Übereinkommen von 2004 zur Kontrolle und Behandlung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen und der Schiffssicherheitsverordnung 1998 und auf dem Gebiet des Schiffsrecyclings nach der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 und des Internationalen Übereinkommens von Hongkong von 2009 über das sichere und umweltgerechte Recycling von Schiffen (Übereinkommen von Hongkong) | ||
A. Internationales Zeugnis über die Verhütung der Ölverschmutzung für Öltank- schiffe von 150 BRZ/BRT und mehr | ||
2001 | Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Verhütung der Ölverschmutzung (IOPP) vor Indienststellung des Schiffes einschließlich der Bestätigung der jähr- lichen und/oder regelmäßigen Besichtigungen | 725 |
2002 | Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Verhütung der Ölverschmutzung (IOPP) für vorhandene Schiffe einschließlich der Bestätigung der jährlichen und/ oder regelmäßigen Besichtigungen | 485 |
B. Internationales Zeugnis über die Verhütung der Ölverschmutzung für sonstige Schiffe von 400 BRZ/BRT und mehr | ||
2101 | Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Verhütung der Ölverschmutzung (IOPP) vor Indienststellung des Schiffes einschließlich der Bestätigung der jähr- lichen und/oder regelmäßigen Besichtigungen | 495 |
2102 | Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Verhütung der Ölverschmutzung (IOPP) für vorhandene Schiffe einschließlich der Bestätigung der jährlichen und/ oder regelmäßigen Besichtigungen | 375 |
C. Internationale Zeugnisse über die Verhütung der Verschmutzung bei der Be- förderung schädlicher flüssiger Stoffe als Massengut | ||
2201 | Erteilung eines Internationalen Zeugnisses über die Verhütung der Verschmutzung bei der Beförderung schädlicher flüssiger Stoffe als Massengut auf Schiffen | 115 |
D. Internationale Zeugnisse über die Verhütung der Verschmutzung durch Abwas- ser oder über ein Bewuchsschutzsystem | ||
2301 | Erteilung der Internationalen Zeugnisse über die Verhütung der Verschmutzung durch Abwasser (ISPP) oder über ein Bewuchsschutzsystem (AFS) vor Indienst- stellung des Schiffes | 270 |
2302 | Erteilung der Internationalen Zeugnisse über die Verhütung der Verschmutzung durch Abwasser (ISPP) oder über ein Bewuchsschutzsystem (AFS) für vorhandene Schiffe | 145 |
E. Internationale Zeugnisse über die Verhütung der Luftverunreinigung oder der Energieeffizienz, Internationales Motorenzeugnis | ||
2401 | Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Verhütung der Luftverunreini- gung (IAPP) vor Indienststellung des Schiffes einschließlich der Bestätigung der jährlichen und/oder regelmäßigen Besichtigungen | 490 |
2402 | Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Verhütung der Luftverunreini- gung (IAPP) für vorhandene Schiffe einschließlich der Bestätigung der jährlichen und/oder regelmäßigen Besichtigungen | 375 |
2403 | Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Energieeffizienz (IEE) vor In- dienststellung des Schiffes | 270 |
2404 | Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Energieeffizienz (IEE) für vorhan- dene Schiffe | 145 |
2405 | Erteilung eines Internationalen Motorenzeugnisses (EIAPP) über die Verhütung der Luftverunreinigung | 210 |
F. Sonstige Amtshandlungen auf dem Gebiet der Verhütung der Meeresver- schmutzung | ||
2501 | Verlängerung der Gültigkeit eines Internationalen Zeugnisses über die Verhütung der - Ölverschmutzung - Luftverunreinigung - Verschmutzung bei der Beförderung schädlicher flüssiger Stoffe als Massen- gut auf Schiffen - Verschmutzung durch Abwasser bis zu fünf Monaten | 60 |
2502 | Zulassung von Anlagen und Geräten zur Verhütung der Meeresverschmutzung | 690 |
2550 | Erteilung einer Ausnahme einschließlich der Ausfertigung oder Verlängerung der Ausnahme für die innerstaatliche Beförderung mit Schiffen unter deutscher Flagge | 75 bis 1.415 |
2551 | Prüfung zum Abschluss einer trilateralen Vereinbarung zu einer Ausnahme nach Unterabschnitt 1.5 des IMSBC-Codes oder nach Kapitel 17 des IBC-Codes in Verbindung mit Regel 6.3 der Anlage II des MARPOL-Übereinkommens auf Antrag | 75 bis 1.415 |
2552 | Prüfung zum Abschluss einer trilateralen Vereinbarung zur Beförderung von nicht gelisteten Stoffen nach Unterabschnitt 1.3 des IMSBC-Codes oder gemäß Kapi- tel 17 des IBC-Codes auf Antrag | 75 bis 1.415 |
2553 | Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Eignung zur Beförderung gefähr- licher Chemikalien als Massengut | 75 bis 1.415 |
2554 | Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Eignung zur Beförderung ver- flüssigter Gase als Massengut | 75 bis 1.415 |
2555 | Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Eignung von Seeschiffen zur Beförderung von verpackten bestrahlten Kernbrennstoffen, Plutonium und hoch- radioaktiven Abfällen (INF-Ladung) | 75 bis 1.415 |
2556 | Bescheinigung über die Übereinstimmung mit den besonderen Vorschriften für Schiffe, die gefährliche Güter befördern | 75 bis 1.415 |
2557 | Zulassung des Handbuches für Verfahren und Vorkehrungen nach Anlage II des MARPOL- Übereinkommens von 1973/78 | 115 |
2558 | Genehmigung des bordeigenen Notfallplanes (SOPEP/SMPEP) | 60 |
2580 | Genehmigung der Einleitrate von unbehandeltem Abwasser. | 115 |
2590 | Befreiung nach Anlage VI Regel 3 des MARPOL-Übereinkommens | nach Zeitaufwand |
2591 | Zulassung eines emissionsmindernden schiffsbezogenen technischen Ver- fahrens nach § 13 Absatz 5 SeeUmwVerhV | nach Zeitaufwand |
2600 | Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Ballastwasser-Behandlung vor Indienststellung des Schiffes | 745 |
2601 | Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Ballastwasser-Behandlung für vorhandene Schiffe | 515 |
2602 | Verlängerung des Internationalen Zeugnisses über die Ballastwasser-Behand- lung | 115 |
2603 | Zulassung des Ballastwasser-Behandlungsplans | 115 |
2604 | Genehmigung von Änderungen im Sinne der Anlage Regel E-1 Absatz 10 des Ballastwasser-Übereinkommens | nach Zeitaufwand |
2605 | Erteilung der Inventarbescheini- gung nach Erstbesichtigung | 745 |
2606 | Erteilung der Inventarbescheini- gung nach Erneuerungsbesich- tigung | 515 |
2607 | Verlängerung der Geltungsdauer der Inventarbescheinigung | 115 |
2608 | Erteilung der Recyclingfähig- keitsbescheinigung | 515 |
2609 | Verlängerung der Geltungsdauer der Recyclingfähigkeitsbeschei- nigung | 115 |
2610 | Genehmigungen und Prüfungen nach der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 und/oder nach dem Übereinkommen von Hongkong | nach Zeitauf- wand |
III. Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen auf dem Gebiet der Besetzung der Schiffe | ||
A. Seediensttauglichkeit/Maritime Medizin | ||
3001 | Ausstellung des Seediensttauglichkeitszeugnisses, ggf. zuzüglich Gebühren nach Nummer 3002 oder Nummer 3003 | 20 |
3002 | Vorausgegangene körperliche Untersuchung | 100 |
3003 | Vorausgegangene körperliche Ergänzungsuntersuchung | nach Zeitaufwand |
3004 | Zulassung medizinischer Wiederholungslehrgänge für Schiffsoffiziere | 3.200 |
3005 | Verlängerung der Zulassung medizinischer Wiederholungslehrgänge für Schiffsoffiziere | 3.200 |
3006 | Registrierung als Schiffsarzt | 60 |
3007 | Zulassung von Ärzten zur Durchführung von Seediensttauglichkeitsuntersuchungen | 1.230 |
3008 | Verlängerung der Zulassung von Ärzten zur Durchführung von Seediensttauglichkeits- untersuchungen | 290 |
B. Überprüfung der Arbeits- und Lebensbedingungen nach dem Seearbeitsge- setz (SeeArbG) | ||
3101 | Erteilung eines vorläufigen Seearbeitszeugnisses | 230 |
3102 | Erteilung eines Seearbeitszeugnisses | 460 |
3103 | Erteilung der Seearbeitskonformitätserklärung (DMLC) | 1.140 |
3104 | Erteilung eines Fischereiarbeitszeugnisses | 460 |
3105 | Erteilung einer Bescheinigung für private Arbeitsvermittlungsdienste | 945 |
3106 | Ausstellung einer Ersatzausfertigung eines See- oder Fischereiarbeitszeugnisses oder einer Seearbeitskonformitätserklärung | 60 |
3107 | Anordnungen und Maßnahmen zur Verhütung oder Beseitigung von Verstößen nach § 143 Absatz 1 SeeArbG | 75 bis 1.415 |
3108 | Erteilung von Ausnahmen und Genehmigungen aufgrund des Seearbeitsgesetzes, die von anderen Tatbeständen nicht erfasst werden | 60 |
C. Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen auf dem Gebiet der Besetzung von Schiffen nach SchBesV und STCW-Übereinkommen | ||
3201 | Erteilung des Schiffsbesatzungszeugnisses | 60 |
IV. Besichtigungen, Audits, Inspektionen, Beurteilungen und Planprüfung | ||
4001 | Schiffsbezogene Besichtigungen, Audits, Inspektionen und Beurteilungen auf An- trag | nach Zeitaufwand |
4031 | Planprüfung auf Antrag im Zusammenhang mit Neubauten oder Umbauten, die nicht von einer anerkannten Klassifikationsgesellschaft durchgeführt werden | nach Zeitaufwand |
V. Sonstiges | ||
5000 | Sonstige schiffsbezogene Prüfungen, Untersuchungen und Zulassungen sowie deren Bescheinigung auf Antrag | nach Zeitaufwand |
5001 | Durchführung von Besichtigungen und Überprüfungen an Bord für die Erteilung der in den Abschnitten I, II und III Buchstabe B genannten Dokumente | nach Zeitaufwand |
5002 | Zulassung eines Sachverständigen für Traditionsschiffe | 1.000 |
Text in der Fassung des § 6 BG Verkehr-Gebührenverordnung (BGVGebV) V. v. 18. Juli 2013 BGBl. I S. 2713; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 128 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666 dieser zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182 m.W.v. 1. August 2018
Frühere Fassungen von Anlage BGVGebV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.08.2018 | § 6 BG Verkehr-Gebührenverordnung (BGVGebV) vom 18.07.2013 BGBl. I S. 2713 |
aktuell vorher | 14.03.2018 | Artikel 3 Verordnung zur Änderung der schiffssicherheitsrechtlichen Vorschriften über Bau und Ausrüstung von Traditionsschiffen und anderen Schiffen, die nicht internationalen Schiffssicherheitsregeln unterliegen vom 07.03.2018 BGBl. I S. 237 |
aktuell vorher | 01.03.2018 | Artikel 2 Vierte Verordnung zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften in der Seeschifffahrt vom 20.02.2018 BGBl. I S. 210 |
aktuell vorher | 21.08.2014 | Artikel 2 Verordnung zum Erlass seearbeitsrechtlicher Vorschriften im Bereich der medizinischen Betreuung auf Seeschiffen vom 14.08.2014 BGBl. I S. 1383 |
aktuell vorher | 21.08.2014 | Artikel 4 Dritte Verordnung zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften in der Seeschifffahrt vom 13.08.2014 BGBl. I S. 1371 |
aktuell | vor 21.08.2014 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
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