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Zitierungen von § 61 MessEG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 61 MessEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MessEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV)
V. v. 24.03.2015 BGBl. I S. 330; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 26.03.2021 BGBl. I S. 649
§ 6 MessEGebV Auslagen (vom 08.05.2019)
... im Einzelfall entstehenden Kosten, 2. die aus einer Einziehung im Sinne von § 61 des Mess- und Eichgesetzes entstehenden Kosten, 3. Kosten, die nicht von Absatz 1 erfasst sind und im Zusammenhang ...
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