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Anlage 1 - Kapitalanlage-Prüfungsberichte-Verordnung (KAPrüfbV)
V. v. 24.07.2013 BGBl. I S. 2777 (Nr. 43); zuletzt geändert durch Artikel 17 Abs. 4 G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1498
Geltung ab 22.07.2013; FNA: 7612-3-6 Investmentwesen
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Geltung ab 22.07.2013; FNA: 7612-3-6 Investmentwesen
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Anlage 1 (zu § 20) Datenübersicht für externe Kapitalverwaltungsgesellschaften und intern verwaltete Investmentgesellschaften
Die angegebenen Beträge (kaufmännische Rundung) lauten auf Tsd. Euro (EUR); Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle anzugeben (kaufmännische Rundung).
Position | Berichtsjahr (1) | Vorjahr (2) | |
(1) Daten zu den organisatorischen Grundlagen | |||
1. | Investmentaktiengesellschaft: ja (= 0) / nein (= 1) | ||
2. | Investmentkommanditgesellschaft: ja (= 0) / nein (= 1) | ||
3. | Wurden Altersvorsorgeverträge abgeschlossen oder Min- destzahlungszusagen abgegeben (§ 25 Absatz 5 KAGB): ja (= 0) / nein (= 1) | ||
4. | Personalbestand gemäß § 267 Absatz 5 HGB | | |
(2) Daten zur Vermögenslage | |||
1. | Eigenmittel gemäß § 25 KAGB | ||
2. | Kursreserven bei Schuldverschreibungen und anderen fest- verzinslichen Wertpapieren a) Bruttobetrag der Kursreserven b) Nettobetrag der Kursreserven (unter Berücksichtigung von Sicherungsgeschäften) 1 | ||
3. | Kursreserven bei Aktien und anderen nicht festverzins- lichen Wertpapieren sowie bei Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen a) Bruttobetrag der Kursreserven b) Nettobetrag der Kursreserven (unter Berücksichtigung von Sicherungsgeschäften) 1 | ||
4. | Vermiedene Abschreibungen auf Schuldverschreibungen und auf andere festverzinsliche Wertpapiere durch Über- nahme in das Anlagevermögen | ||
5. | Vermiedene Abschreibungen auf Aktien und auf andere nicht festverzinsliche Wertpapiere durch Übernahme in das Anlagevermögen | | |
(3) Daten zur Ertragslage | |||
1. | Provisionsergebnis (Erträge und Aufwendungen) a) Vergütung für die Verwaltung von Sondervermögen 2 b) Vergütung für individuelle Vermögensverwaltung im Sinne des § 20 Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 3 Num- mer 2 KAGB c) Vereinnahmte Entgelte für Beratungsleistungen im Sinne des § 20 Absatz 2 Nummer 2 und Absatz 3 Num- mer 3 KAGB in Bezug auf die aa) Portfolioverwaltung von Sondervermögen bb) durch andere erbrachte individuelle Vermögensver- waltung d) Provisionen für den Vertrieb von Investmentanteilen 3 e) Rückvergütungen nach § 101 Absatz 2 Nummer 4 Alt. 1, ggf. in Verbindung mit § 120 Absatz 4 Satz 2, §§ 148 und 158 Satz 2 KAGB 3 f) Sonstige Provisionserträge 4 | ||
g) Für Rechnung der Gesellschaft gezahlte Vergütung für die durch andere erbrachte individuelle Vermögensver- waltung im Sinne des § 20 Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 3 Nummer 2 KAGB h) Für Rechnung der Gesellschaft gezahlte Entgelte für Beratungsleistungen in Bezug auf die aa) Portfolioverwaltung von Sondervermögen bb) individuelle Vermögensverwaltung im Sinne des § 20 Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 3 Nummer 2 KAGB i) Für die Vermittlung von Investmentanteilen, die von der Gesellschaft ausgegeben wurden, für Rechnung der Gesellschaft gezahlte Provisionen 3 j) Sonstige Provisionsaufwendungen k) Provisionsergebnis (Saldo) | |||
2. | Zinsergebnis a) Zinserträge 5 b) Zinsaufwendungen c) Zinsergebnis (Saldo) | ||
3. | Ergebnis aus dem sonstigen nichtzinsabhängigen Ge- schäft 6 | ||
4. | Bewertungsergebnis Wertpapiere nach strengem Nie- derstwertprinzip | ||
5. | Allgemeiner Verwaltungsaufwand a) Personalaufwand 7 b) Andere Verwaltungsaufwendungen 8 | ||
6. | Sonstige und außerordentliche Erträge und Aufwendungen | ||
7. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | ||
8. | Erträge aus Verlustübernahmen und baren bilanzunwirk- samen Ansprüchen | ||
9. | Aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabfüh- rungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abge- führte Gewinne | ||
10. | Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | ||
11. | Verlustvortrag aus dem Vorjahr | ||
12. | Entnahmen aus Kapital- und Gewinnrücklagen | ||
13. | Einstellungen in Kapital- und Gewinnrücklagen | ||
14. | Entnahmen aus Genussrechtskapital | ||
15. | Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals | | |
(4) Ergänzende Angaben | |||
1. | Abweichungen im Sinne des § 284 Absatz 2 Nummer 2 HGB a) Von Bilanzierungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1) b) Von Bewertungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1) | ||
2. | Buchwert der in Pension gegebenen Vermögensgegen- stände bei echten Pensionsgeschäften (§ 340b Absatz 4 Satz 4 HGB) | ||
3. | Betrag der nicht mit dem Niederstwert bewerteten börsen- fähigen Wertpapiere bei den folgenden Posten (§ 35 Absatz 1 Nummer 2 RechKredV) a) Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten Nummer 5) | ||
b) Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten Nummer 6) | |||
4. | Nachrangige Vermögensgegenstände a) Nachrangige Forderungen an Kreditinstitute b) Nachrangige Forderungen an Kunden c) Sonstige nachrangige Vermögensgegenstände |
- 1
- Hier sind negative Ergebnisbeiträge aus den Sicherungsgeschäften mit den Kursreserven der gesicherten Aktiva zu verrechnen.
- 2
- Einschließlich einmalig erhobener Vergütungen wie Kauf-, Verkaufs- oder Bauvergütungen bei Immobilien-Sondervermögen.
- 3
- Einschließlich Ausgabeaufschläge.
- 4
- Einschließlich Erträgen aus Wertpapier-Darlehensgeschäften und Wertpapier-Pensionsgeschäften.
- 5
- Einschließlich laufender Erträge aus Beteiligungen, Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen.
- 6
- Hier sind alle anderen ordentlichen Ergebnisse aus dem nichtzinsabhängigen Geschäft einzuordnen, die nicht unter Nummer (3) 1 fallen.
- 7
- Einschließlich Aufwendungen für vertraglich vereinbarte feste Tätigkeitsvergütungen an die persönlich haftenden Gesellschafter. Aufwendungen für von fremden Arbeitgebern angemietete Arbeitskräfte sind den anderen Verwaltungsaufwendungen zuzurechnen.
- 8
- Hierunter fallen unter anderem Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte, ausgenommen außerordentliche Abschreibungen. Zu erfassen sind hier alle Steuern außer Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.
Text in der Fassung des Artikels 8 Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) G. v. 17. Juli 2015 BGBl. I S. 1245 m.W.v. 23. Juli 2015
Frühere Fassungen von Anlage 1 KAPrüfbV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 23.07.2015 | Artikel 8 Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) vom 17.07.2015 BGBl. I S. 1245 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 1 KAPrüfbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 KAPrüfbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KAPrüfbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 20 KAPrüfbV Datenübersicht
... auszufüllende Formblatt mit Angaben zum Berichtsjahr und zum Vorjahr gemäß Anlage 1 beizufügen. Das Formblatt ist Bestandteil des ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1245
Artikel 8 BilRUG Änderung sonstigen Bundesrechts
... 1. Dem § 47 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Anlage 1 Position (4) Nummer 1 in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 17. Juli 2015 ... dem 31. Dezember 2015 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden." 2. In der Anlage 1 Position (4) Nummer 1 werden die Wörter „§ 284 Absatz 2 Nummer 3" durch die ...
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