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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2017 aufgehoben
§ 3 - Gemeinsame Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und von der Binnenschifferpatentverordnung (BinSchUOuBinSchPatentVAbwV k.a.Abk.)
V. v. 15.07.2013 BAnz AT 31.07.2013 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 25.11.2016 BAnz AT 07.12.2016 V1
Geltung ab 01.08.2013 bis 31.12.2017; FNA: 9500-18-1 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Binnenschifffahrt
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Geltung ab 01.08.2013 bis 31.12.2017; FNA: 9500-18-1 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Binnenschifffahrt
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§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 3 hat 3 frühere Fassungen, wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2018 BinSchUOuBinSchPatentVAbwV
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2017 außer Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 31. Juli 2013.
Text in der Fassung des Artikels 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Gemeinsamen Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und von der Binnenschifferpatentverordnung V. v. 25. November 2016 BAnz AT 07.12.2016 V1 m.W.v. 8. Dezember 2016
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Frühere Fassungen von § 3 Gemeinsame Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und von der Binnenschifferpatentverordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 08.12.2016 | Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Gemeinsamen Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und von der Binnenschifferpatentverordnung vom 25.11.2016 BAnz AT 07.12.2016 V1 |
aktuell vorher | 20.03.2015 | Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Gemeinsamen Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und von der Binnenschifferpatentverordnung vom 10.03.2015 BAnz AT 19.03.2015 V1 |
aktuell vorher | 20.03.2014 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Gemeinsamen Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und von der Binnenschifferpatentverordnung vom 10.03.2014 BAnz AT 19.03.2014 V1 |
aktuell | vor 20.03.2014 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 3 Gemeinsame Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und von der Binnenschifferpatentverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 BinSchUOuBinSchPatentVAbwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BinSchUOuBinSchPatentVAbwV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Gemeinsamen Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und von der Binnenschifferpatentverordnung
V. v. 10.03.2015 BAnz AT 19.03.2015 V1
Artikel 1 3. BinSchUOuaAbwVÄndV
... AT 15.04.2014 V1) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 3 wird die Angabe „31. März 2015" durch die Angabe „31. Dezember 2016" ...
Erste Verordnung zur Änderung der Gemeinsamen Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und von der Binnenschifferpatentverordnung
V. v. 10.03.2014 BAnz AT 19.03.2014 V1
Artikel 1 1. BinSchUOuaAbwVÄndV
... § 3 der Gemeinsamen Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Gemeinsamen Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und von der Binnenschifferpatentverordnung
V. v. 25.11.2016 BAnz AT 07.12.2016 V1
Artikel 1 4. BinSchUOuaAbwVÄndV
... AT 19.03.2015 V1) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 3 wird die Angabe „31. Dezember 2016" durch die Angabe „31. Dezember 2017" ...
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