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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2017 aufgehoben
Anhang 1 - Gemeinsame Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und von der Binnenschifferpatentverordnung (BinSchUOuBinSchPatentVAbwV k.a.Abk.)
V. v. 15.07.2013 BAnz AT 31.07.2013 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 25.11.2016 BAnz AT 07.12.2016 V1
Geltung ab 01.08.2013 bis 31.12.2017; FNA: 9500-18-1 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Binnenschifffahrt
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Geltung ab 01.08.2013 bis 31.12.2017; FNA: 9500-18-1 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Binnenschifffahrt
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Anhang 1 (zu § 1) Abweichung zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO)
I. Inhaltsübersicht
§ 4a Absatz 4 ist in folgender Fassung anzuwenden:
- -
- Beförderung von Fahrgästen (§ 4a Absatz 4)*
§ 4a Absatz 4 ist in folgender Fassung anzuwenden:
- „(4) Bis zu einer Neuregelung der Fahrgastbeförderung mit Sportbooten darf abweichend von Absatz 1
- 1.
- ein Fahrzeug, für das am 31. Dezember 2012 ein Bootszeugnis nach § 3 Absatz 1 Satz 2 der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung erteilt war, auf der Grundlage der in dem Bootszeugnis getroffenen Festlegungen unter Gestellung eines Bootsführers und
- 2.
- ein Sondertransport, der am 31. Dezember 2012 über eine Erlaubnis nach § 1.21 Absatz 2 der Schifffahrtspolizeilichen Vorschriften nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a bis d verfügte, auf der Grundlage der in der Erlaubnis getroffenen Festlegungen
- *
- erstmals erlassen
Text in der Fassung des Artikels 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Gemeinsamen Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und von der Binnenschifferpatentverordnung V. v. 25. November 2016 BAnz AT 07.12.2016 V1 m.W.v. 8. Dezember 2016
Frühere Fassungen von Anhang 1 Gemeinsame Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und von der Binnenschifferpatentverordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 08.12.2016 | Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Gemeinsamen Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und von der Binnenschifferpatentverordnung vom 25.11.2016 BAnz AT 07.12.2016 V1 |
aktuell vorher | 20.03.2015 | Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Gemeinsamen Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und von der Binnenschifferpatentverordnung vom 10.03.2015 BAnz AT 19.03.2015 V1 |
aktuell vorher | 16.04.2014 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Gemeinsamen Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und von der Binnenschifferpatentverordnung vom 07.04.2014 BAnz AT 15.04.2014 V1 |
aktuell | vor 16.04.2014 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anhang 1 Gemeinsame Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und von der Binnenschifferpatentverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anhang 1 BinSchUOuBinSchPatentVAbwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BinSchUOuBinSchPatentVAbwV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 BinSchUOuBinSchPatentVAbwV Abweichende Regelung zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung
... Binnenschiffsuntersuchungsordnung ist mit den sich aus der in dem Anhang 1 aufgeführten vorübergehenden Regelung ergebenden Maßgaben ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Gemeinsamen Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und von der Binnenschifferpatentverordnung
V. v. 10.03.2015 BAnz AT 19.03.2015 V1
Artikel 1 3. BinSchUOuaAbwVÄndV
... 2015" durch die Angabe „31. Dezember 2016" ersetzt. 2. In Anhang 1 wird in Abschnitt II in der vorübergehenden Regelung zu § 4a Absatz 4 der ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Gemeinsamen Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und von der Binnenschifferpatentverordnung
V. v. 25.11.2016 BAnz AT 07.12.2016 V1
Artikel 1 4. BinSchUOuaAbwVÄndV
... 2016" durch die Angabe „31. Dezember 2017" ersetzt. 2. In Anhang 1 wird in Abschnitt II in der vorübergehenden Regelung zu § 4a Absatz 4 der ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Gemeinsamen Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und von der Binnenschifferpatentverordnung
V. v. 07.04.2014 BAnz AT 15.04.2014 V1
Artikel 1 2. BinSchUOuaAbwVÄndV
... Anhang 1 zu § 1 der Gemeinsamen Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der ...
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