Änderung Anlage 1 AWV vom 09.09.2021

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Anlage 1 AWV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 09.09.2021 geltenden Fassung
Anlage 1 AWV n.F. (neue Fassung)
in der am 23.07.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 17.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 243
(heute geltende Fassung) 
(Textabschnitt unverändert)

Anlage 1 Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung


(Text alte Fassung)

(siehe BAnz AT 28.10.2020 V1, S. 2 ff.)

(Text neue Fassung)

(BGBl. 2024 I Nr. 243 S. 3 ff. - PDF)

(heute geltende Fassung) 



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