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Frühere Fassungen von § 62a AWV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 05.10.2023 | Artikel 1 Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vom 27.09.2023 BGBl. 2023 I Nr. 264 |
aktuell vorher | 24.12.2022 | Artikel 1 Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vom 21.12.2022 BAnz AT 23.12.2022 V1 |
aktuell vorher | 01.05.2021 | Artikel 1 Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vom 27.04.2021 BAnz AT 30.04.2021 V1 |
aktuell | vor 01.05.2021 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10850/al270484.htm