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Zitierungen von § 63 AWV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 63 AWV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AWV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung (AHStatDV)
V. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2580; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 06.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 74
§ 4 AHStatDV Veredelungsverkehre (vom 01.01.2025)
... eine Ware, die sich im Moment der Be- oder Verarbeitung im Eigentum eines Inländers nach § 63 Nummer 2 der Außenwirtschaftsverordnung befindet, 2. eine „ausländische Ware" eine Ware, die sich im Moment der ... eine Ware, die sich im Moment der Be- oder Verarbeitung im Eigentum eines Ausländers nach § 63 Nummer 3 der Außenwirtschaftsverordnung befindet, 3. eine „aktive Veredelung" die Be- oder Verarbeitung von ... nach § 3 des Außenhandelsstatistikgesetzes durch einen Inländer nach § 63 Nummer 2 der Außenwirtschaftsverordnung mit dem Ziel, aus ihnen neue oder wirklich verbesserte Waren herzustellen, 4. eine ... von deutschen Waren außerhalb des Erhebungsgebiets durch einen Ausländer nach § 63 Nummer 3 der Außenwirtschaftsverordnung mit dem Ziel, aus ihnen neue oder wirklich verbesserte Waren herzustellen, 5. eine ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Änderungsverordnung zur Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung (AHStatDV-ÄndV)
V. v. 06.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 74
Artikel 1 AHStatDV-ÄndV Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung
... eine Ware, die sich im Moment der Be- oder Verarbeitung im Eigentum eines Inländers nach § 63 Nummer 2 der Außenwirtschaftsverordnung befindet, 2. eine „ausländische Ware" eine Ware, die sich im Moment ... eine Ware, die sich im Moment der Be- oder Verarbeitung im Eigentum eines Ausländers nach § 63 Nummer 3 der Außenwirtschaftsverordnung befindet, 3. eine „aktive Veredelung" die Be- oder Verarbeitung von ... nach § 3 des Außenhandelsstatistikgesetzes durch einen Inländer nach § 63 Nummer 2 der Außenwirtschaftsverordnung mit dem Ziel, aus ihnen neue oder wirklich verbesserte Waren herzustellen, 4. eine ... von deutschen Waren außerhalb des Erhebungsgebiets durch einen Ausländer nach § 63 Nummer 3 der Außenwirtschaftsverordnung mit dem Ziel, aus ihnen neue oder wirklich verbesserte Waren herzustellen, 5. eine ...
Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie
V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Artikel 2 BEV 2024 Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
... für die Zahlungsbilanz". 2. § 5 wird aufgehoben. 3. § 63 wird wie folgt gefasst: „§ 63 Begriffsbestimmungen Für ... 2. § 5 wird aufgehoben. 3. § 63 wird wie folgt gefasst: „ § 63 Begriffsbestimmungen Für Zwecke der Meldungen nach diesem Kapitel ist ...
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