Zitierungen von § 66 AWV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 66 AWV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AWV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 71 AWV Meldefristen (vom 01.01.2025)
... Unternehmens folgenden Monats einzureichen. (3) Meldungen gemäß § 66 Absatz 1 in Verbindung mit § 66 Absatz 3 nach Anlage 4 sind monatlich bis zum zehnten Werktag des ... einzureichen. (3) Meldungen gemäß § 66 Absatz 1 in Verbindung mit § 66 Absatz 3 nach Anlage 4 sind monatlich bis zum zehnten Werktag des folgenden Monats nach dem Stand des ... Stand des letzten Werktages des Vormonats einzureichen. (4) Meldungen gemäß § 66 Absatz 1 in Verbindung mit § 66 Absatz 4 nach Anlage 4 sind bis zum 50. Werktag nach Ablauf eines ... einzureichen. (4) Meldungen gemäß § 66 Absatz 1 in Verbindung mit § 66 Absatz 4 nach Anlage 4 sind bis zum 50. Werktag nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres ... Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres einzureichen. (5) Die Anzeige gemäß § 66 Absatz 5 ist für die in § 66 Absatz 1 genannte Betragsgrenze bis zum 15. Werktag des darauf ... einzureichen. (5) Die Anzeige gemäß § 66 Absatz 5 ist für die in § 66 Absatz 1 genannte Betragsgrenze bis zum 15. Werktag des darauf folgenden Monats, für die in § 66 ... Absatz 1 genannte Betragsgrenze bis zum 15. Werktag des darauf folgenden Monats, für die in § 66 Absatz 4 genannte Betragsgrenze bis zum 50. Werktag nach Ablauf des Kalendervierteljahres einzureichen. ...
§ 72 AWV Meldestelle und Einreichungsweg (vom 24.12.2022)
... Die Meldungen nach den §§ 64 bis 70 sind der Deutschen Bundesbank elektronisch einzureichen. Soweit die vorliegende ...
§ 81 AWV Ordnungswidrigkeiten - Verstöße gegen Bestimmungen der Außenwirtschaftsverordnung (vom 01.01.2025)
... oder nicht rechtzeitig vorlegt, 19. entgegen § 64 Absatz 1, § 65 Absatz 1, § 66 Absatz 1 oder Absatz 4 Satz 1 , § 67 Absatz 1 oder § 70 Absatz 1 eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht ...
Anlage 4 AWV (zu § 66) AUSWIB1 Bestandsmeldungen der Forderungen und Verbindlichkeiten im Außenwirtschaftsverkehr nach den §§ 66 ff. der Außenwirtschaftsverordnung (vom 01.01.2025)
 
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Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie
V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Anhang 1 BEV 2024 zu Artikel 2 Nummer 12
... im Inland (siehe BGBl. 2024 I Nr. 411 S. 20 ff.) Anlage 4 (zu § 66 ) AUSWIB1 Bestandsmeldungen der Forderungen und Verbindlichkeiten im Außenwirtschaftsverkehr ... Bestandsmeldungen der Forderungen und Verbindlichkeiten im Außenwirtschaftsverkehr nach den §§ 66 ff. der Außenwirtschaftsverordnung (siehe BGBl. 2024 I Nr. 411 S. 23 ff.) ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Artikel 115 SchriftVG Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
...  In § 13 Absatz 5 sowie § 66 Absatz 5 der Außenwirtschaftsverordnung vom 2. August 2013 (BGBl. I S. 2865), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. Dezember ...

Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie
V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Artikel 2 BEV 2024 Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
... Bestandsmeldungen der Forderungen und Verbindlichkeiten im Außenwirtschaftsverkehr nach den §§ 66 ff. der Außenwirtschaftsverordnung Anlage 5 ZABILC1 Zahlungen für ... von Ausländern im Inland"" durch die Angabe „3" ersetzt. 6. § 66 wird wie folgt gefasst: „§ 66 Meldungen von Forderungen und ... Angabe „3" ersetzt. 6. § 66 wird wie folgt gefasst: „ § 66 Meldungen von Forderungen und Verbindlichkeiten (1) Inländer haben ihre ...


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