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Zitierungen von § 71 AWV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 71 AWV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AWV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 64 AWV Meldung von Vermögen von Inländern im Ausland
... Der Meldepflichtige nach Absatz 6 hat der Deutschen Bundesbank in der Frist des § 71 Absatz 1 den Stand und ausgewählte Positionen der Zusammensetzung folgenden Vermögens im Ausland ...
§ 65 AWV Meldung von Vermögen von Ausländern im Inland
... Der Meldepflichtige nach Absatz 6 hat der Deutschen Bundesbank in der Frist des § 71 Absatz 2 den Stand und ausgewählte Positionen der Zusammensetzung folgenden Vermögens im Inland ...
§ 66 AWV Meldung von Forderungen und Verbindlichkeiten (vom 05.04.2017)
... der Deutschen Bundesbank gemäß der Absätze 2 und 3 in den Fristen des § 71 Absatz 3 und 4 zu melden, wenn diese Forderungen oder Verbindlichkeiten bei Ablauf eines Monats jeweils ... aus derivativen Finanzinstrumenten nach dem Stand vom Quartalsende in der Frist des § 71 Absatz 5 zu melden, wobei die Angaben gemäß der Anlage Z5b „Forderungen und ...
§ 67 AWV Meldung von Zahlungen
... Inländer haben der Deutschen Bundesbank in den Fristen des § 71 Absatz 7 und 8 Zahlungen gemäß Absatz 4 zu melden, die sie 1. von Ausländern oder ...
§ 68 AWV Meldung von Zahlungen im Transithandel
... als „Stornierung im Transithandel" der Deutschen Bundesbank in der Frist des § 71 Absatz 7 ...
§ 69 AWV Meldung von Zahlungen der Seeschifffahrtsunternehmen
... Betrieb der Seeschifffahrt entgegennehmen oder leisten, der Deutschen Bundesbank in der Frist des § 71 Absatz 7 zu melden. In der Meldung müssen die Angaben gemäß Anlage Z8 ...
§ 70 AWV Meldungen der Geldinstitute (vom 26.06.2021)
... Inländische Geldinstitute haben der Deutschen Bundesbank in der Frist des § 71 Absatz 8 zu melden: 1. Zahlungen für die Veräußerung oder den Erwerb von ...
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