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Zitierungen von § 52b AWV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 52b AWV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AWV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7a AWV Gebiete, die als Zollgebiet der Europäischen Union gelten (vom 05.10.2023)
... Anwendung der §§ 8 bis 12, 19, 20a bis 27, 29 bis 43, 46, 47, 49, 50, 52a, 52b und 75 gilt das Gebiet von Nordirland als Teil des Zollgebiets der Europäischen ...
§ 53 AWV Befreiung von der Genehmigungspflicht (vom 09.09.2021)
... §§ 49 bis 52b gelten nicht 1. in den Fällen der a) technischen Unterstützung ...
§ 81 AWV Ordnungswidrigkeiten - Verstöße gegen Bestimmungen der Außenwirtschaftsverordnung (vom 05.10.2023)
... verwendet, 6. (aufgehoben) 7. ohne Genehmigung nach § 52a Absatz 1 oder § 52b Absatz 1 technische Unterstützung erbringt, 8. entgegen § 52a Absatz 2 Satz 3 oder ... 1 technische Unterstützung erbringt, 8. entgegen § 52a Absatz 2 Satz 3 oder § 52b Absatz 2 Satz 3 technische Unterstützung erbringt oder 9. entgegen § 54 Absatz 1 eine Zahlung ...
Anlage 1 AWV Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung (vom 23.07.2024)
...
Anwendung der Ausfuhrliste
Teil I:
Güter, auf die sich die in den §§ 8, 11, 46, 52b , 74, 75, 77 und 79 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) angeordneten Beschränkungen ... nennt in den Abschnitten A und B die Güter, auf die sich die in den §§ 8, 11, 46, 52b , 74, 75, 77 und 79 AWV angeordneten Beschränkungen beziehen.
Abschnitt A enthält eine ...
Zitat in folgenden Normen
Besondere Gebührenverordnung BMWK und BAFA für Kriegswaffenkontrolle, Ausfuhrkontrolle und Investitionsprüfung (BMWKBGebKAIV)
V. v. 07.09.2023 BGBl. 2023 I Nr. 248
Anlage BMWKBGebKAIV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis
... 1, § 50 Absatz 1, § 51 Absatz 1 oder 2, § 52 Absatz 1, § 52a Absatz 1, § 52b Absatz 1 AWV 7.1 Ohne Ressortbeteiligung ...
Achte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
V. v. 27.04.2017 BAnz AT 03.05.2017 V1
Anlage 1 8. AWVÄndV Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung
... Teil I: Güter, auf die sich die in den §§ 8, 11, 46, 52b , 74, 75, 77 und 79 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) angeordneten ... nennt in den Abschnitten A und B die Güter, auf die sich die in den §§ 8, 11, 46, 52b , 74, 75, 77 und 79 AWV angeordneten Beschränkungen beziehen. Abschnitt A ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
V. v. 13.07.2015 BAnz AT 17.07.2015 V1
Anhang 4. AWVÄndV
... Teil I: Güter, auf die sich die in den §§ 8, 11, 46, 52b , 74, 75, 77 und 79 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) angeordneten ... nennt in den Abschnitten A und B die Güter, auf die sich die in den §§ 8, 11, 46, 52b , 74, 75, 77 und 79 AWV angeordneten Beschränkungen beziehen. Abschnitt A ...
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
V. v. 19.12.2018 BAnz AT 28.12.2018 V1
Anhang 12. AWVÄndV
... Teil I: Güter, auf die sich die in den §§ 8, 11, 46, 52b , 74, 75, 77 und 79 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) angeordneten ... nennt in den Abschnitten A und B die Güter, auf die sich die in den §§ 8, 11, 46, 52b , 74, 75, 77 und 79 AWV angeordneten Beschränkungen beziehen. Abschnitt A ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung
V. v. 25.08.2021 BAnz AT 07.09.2021 V1
Artikel 2 1. AVWuAWGÄndV Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
... Bei Anwendung der §§ 8 bis 13, 19, 20a bis 27, 29 bis 43, 46, 47, 49, 50, 52a, 52b und 75 gilt das Gebiet von Nordirland als Teil des Zollgebiets der Europäischen ... 428/2009" durch die Angabe „Verordnung (EU) 2021/821" ersetzt. 16. In § 52b Absatz 1 und Absatz 3 Nummer 1 werden jeweils die Wörter „Anhang IIa Teil 2 der Verordnung (EG) Nr. 428/2009" ... „§ 53 Befreiung von der Genehmigungspflicht Die §§ 49 bis 52b gelten nicht 1. in den Fällen der a) technischen Unterstützung ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
V. v. 13.07.2015 BAnz AT 17.07.2015 V1
Artikel 1 4. AWVÄndV
... (EG) Nr. 428/2009 gelisteten Gütern der Kommunikationsüberwachung § 52b Genehmigungserfordernisse für technische Unterstützung im Zusammenhang mit bestimmten in ... gestrichen. 6. Nach § 52 werden die folgenden §§ 52a und 52b eingefügt: „§ 52a Genehmigungserfordernisse für technische ... begonnen wurde; diese Regelung tritt am 1. Januar 2016 außer Kraft. § 52b Genehmigungserfordernisse für technische Unterstützung im Zusammenhang mit bestimmten in ... 53 wird die Angabe „§§ 49 bis 52" durch die Angabe „§§ 49 bis 52b " ersetzt. 8. § 74 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) ... eingefügt: „7. ohne Genehmigung nach § 52a Absatz 1 oder § 52b Absatz 1 technische Unterstützung erbringt, 8. entgegen § 52a Absatz 2 Satz ... Unterstützung erbringt, 8. entgegen § 52a Absatz 2 Satz 3 oder § 52b Absatz 2 Satz 3 technische Unterstützung erbringt oder". d) Die bisherige ...
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