interne Verweise§ 56 AWV Stimmrechtsanteile (vom 09.09.2021) ... inländischen Unternehmen muss nach dem Erwerb seiner Beteiligung 1. an einem in § 55a Absatz 1 Nummer 1 bis 7 bezeichneten Unternehmen 10 Prozent der Stimmrechte, 2. im Fall eines in § 55a ... Nummer 1 bis 7 bezeichneten Unternehmen 10 Prozent der Stimmrechte, 2. im Fall eines in § 55a Absatz 1 Nummer 8 bis 27 bezeichneten Unternehmens 20 Prozent der Stimmrechte oder 3. an einem sonstigen ... oder mittelbar an dem inländischen Unternehmen beteiligt ist, die Voraussetzungen des § 55a Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 erfüllen. § 55a Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend. (5) Im Fall des ... ist, die Voraussetzungen des § 55a Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 erfüllen. § 55a Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend. (5) Im Fall des Erwerbs einer mittelbaren Beteiligung beträgt ...
§ 58a AWV Freigabe eines Erwerbs nach § 55 (vom 05.10.2023) ... § 58 Absatz 3 ausgeschlossen ist. Die Freigabe erfolgt bei Erwerben im Sinne des § 55a Absatz 1 Nummer 1 bis 27 gegenüber dem nach § 55a Absatz 5 Meldepflichtigen, in allen anderen Fällen ... erfolgt bei Erwerben im Sinne des § 55a Absatz 1 Nummer 1 bis 27 gegenüber dem nach § 55a Absatz 5 Meldepflichtigen, in allen anderen Fällen gegenüber demjenigen, dem die Einleitung des ... zu geben ist. (2) Die Freigabe gilt als erteilt, wenn auf Grund einer Meldung nach § 55a Absatz 4 das Prüfverfahren nach § 55 nicht innerhalb der in § 14a Absatz 1 Nummer 1, auch in ...
Zitat in folgenden NormenBesondere Gebührenverordnung BMWK und BAFA für Kriegswaffenkontrolle, Ausfuhrkontrolle und Investitionsprüfung (BMWKBGebKAIV)
V. v. 07.09.2023 BGBl. 2023 I Nr. 248
Anlage BMWKBGebKAIV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis ... (Vorprüfung) mittels Verwaltungsaktes oder Fiktion durch Fristablauf, §§ 55, 55a , 58, 58a, 60, 61 AWV 800 17 Beendigung eines ... Fiktion durch Fristablauf und Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung, §§ 55, 55a , 58, 58a, 60, 61 AWV 800 18 Beendigung eines ... Prüfphase II mittels Verwaltungsaktes oder Fiktion durch Fristablauf, §§ 55, 55a , 58, 58a, 59, 60, 61, 62 AWV 2.500 19 Beendigung ... bei besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art, §§ 55, 55a , 58a, 59, 60, 61, 62 AWV 5.000 20 Beendigung eines ... gestuft nach tatsächlichem Aufwand und Schwierigkeitsgrad §§ 55, 55a , 58, 59, 60, 61, 62 AWV 21.1 Bei einfachem Aufwand ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBerichtigung des Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme
B. v. 14.09.2021 BGBl. I S. 4304
Berichtigung 2. ITSiGB ... sind die Wörter „§ 55 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2" durch die Wörter „ § 55a Absatz 1 Nummer 2" zu ...
Erste Verordnung zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung
V. v. 25.08.2021 BAnz AT 07.09.2021 V1
Artikel 2 1. AVWuAWGÄndV Änderung der Außenwirtschaftsverordnung ... 2. im Regelungsbereich des Artikels 8 der Verordnung (EU) 2021/821." 18. § 55a Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 3 wird die ... Wertpapiere konvertierbar sind, über eine Börse erworben wird, sofern die Meldung nach § 55a Absatz 4 Satz 1 unverzüglich abgegeben wird. (2) Dem Erwerber ist es bis zu einer Entscheidung im ...
Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
V. v. 21.12.2022 BAnz AT 23.12.2022 V1
Artikel 1 19. AWVÄndV ... 12 bis 15. 5. In § 38 Absatz 2 Satz 2, § 55 Absatz 1 und Absatz 3 Satz 1, § 55a Absatz 1 Nummer 25 und Absatz 4 Satz 1 und 5 , § 58 Absatz 1 Satz 1 und 3 und Absatz 2 Satz 1, § 58a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Satz ...
Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
V. v. 27.04.2021 BAnz AT 30.04.2021 V1
Artikel 1 17. AWVÄndV ... a) Nach der Angabe zu § 55 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 55a Voraussichtliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit". ... § 82b Evaluierung der Änderungen der §§ 55 bis 62a durch die Fünfzehnte, Sechzehnte und Siebzehnte Verordnung zur Änderung der ... f) Absatz 4 wird aufgehoben. 3. Nach § 55 wird der folgende § 55a eingefügt: „§ 55a Voraussichtliche Beeinträchtigung der ... 3. Nach § 55 wird der folgende § 55a eingefügt: „ § 55a Voraussichtliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit ... 1 werden die Wörter „§ 55 Absatz 1 Satz 2" durch die Wörter „ § 55a Absatz 1 Nummer 1 bis 7" ersetzt. cc) Nummer 2 wird wie folgt gefasst: „2. im ... cc) Nummer 2 wird wie folgt gefasst: „2. im Fall eines in § 55a Absatz 1 Nummer 8 bis 27 bezeichneten Unternehmens 20 Prozent der Stimmrechte oder". dd) Die bisherige ... oder mittelbar an dem inländischen Unternehmen beteiligt ist, die Voraussetzungen des § 55a Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 erfüllen. § 55a Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend." e) Der neue Absatz ... beteiligt ist, die Voraussetzungen des § 55a Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 erfüllen. § 55a Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend." e) Der neue Absatz 5 wird wie folgt geändert: ... Prüfverfahren nach § 55 Absatz 3 eingeleitet wurde oder eine Pflicht zur Meldung nach § 55a Absatz 4 Satz 1 besteht." 6. Nach § 58 wird folgender § 58a eingefügt: ... nach § 58 Absatz 3 ausgeschlossen ist. Die Freigabe erfolgt bei Erwerben im Sinne des § 55a Absatz 1 Nummer 1 bis 27 gegenüber dem nach § 55a Absatz 5 Meldepflichtigen, in allen anderen Fällen ... erfolgt bei Erwerben im Sinne des § 55a Absatz 1 Nummer 1 bis 27 gegenüber dem nach § 55a Absatz 5 Meldepflichtigen, in allen anderen Fällen gegenüber demjenigen, dem die Einleitung des ... zu geben ist. (2) Die Freigabe gilt als erteilt, wenn auf Grund einer Meldung nach § 55a Absatz 4 das Prüfverfahren nach § 55 nicht innerhalb der in § 14a Absatz 1 Nummer 1, auch in ... „§ 82a Übergangsbestimmungen Die §§ 55 bis 62a in der ab dem 1. Mai 2021 geltenden Fassung sind erstmals auf schuldrechtliche ... maßgeblich. § 82b Evaluierung der Änderungen der §§ 55 bis 62a durch die Fünfzehnte, Sechzehnte und Siebzehnte Verordnung zur Änderung der ...
SIS-III-Gesetz
G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2632, 2023 I Nr. 60
Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
V. v. 27.09.2023 BGBl. 2023 I Nr. 264
Zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme
G. v. 18.05.2021 BGBl. I S. 1122, 4304
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