Tools:
Update via:
Synopse aller Änderungen der BMVBSDelegatAnO am 01.04.2024
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. April 2024 durch § 6 der BMDVDelegatAnO geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der BMVBSDelegatAnO.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
Verpasst?
BMVBSDelegatAnO a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.04.2024 geltenden Fassung | BMVBSDelegatAnO n.F. (neue Fassung) in der am 01.04.2024 geltenden Fassung durch § 6 A. v. 26.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 73 |
---|---|
Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Eingangsformel § 1 Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Disziplinarrechts § 2 Übertragung von Zuständigkeiten in Widerspruchsverfahren in beamtenrechtlichen Angelegenheiten § 3 Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis | |
(Text alte Fassung) § 4 Vorbehaltsklausel § 5 Übergangsregelung § 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten | (Text neue Fassung) § 4 (aufgehoben) § 5 (aufgehoben) § 6 (aufgehoben) |
Schlussformel | |
§ 4 Vorbehaltsklausel | § 4 (aufgehoben) |
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung behält sich vor, Zuständigkeiten nach den §§ 1 bis 3 in besonderen Fällen selbst auszuüben. | |
§ 5 Übergangsregelung | § 5 (aufgehoben) |
Für Widersprüche und Klagen, die vor dem Inkrafttreten dieser Anordnung erhoben worden sind, bleibt es bei den bisherigen Zuständigkeiten. | |
§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten | § 6 (aufgehoben) |
Diese Anordnung tritt am 15. August 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die BMVBS-Delegationsanordnung vom 25. Mai 2010 (BGBl. I S. 781) außer Kraft. |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10879/v309610-2024-04-01.htm