Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Synopse aller Änderungen der BMVBSDelegatAnO am 01.04.2024

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. April 2024 durch § 6 der BMDVDelegatAnO geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der BMVBSDelegatAnO.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

BMVBSDelegatAnO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.04.2024 geltenden Fassung
BMVBSDelegatAnO n.F. (neue Fassung)
in der am 01.04.2024 geltenden Fassung
durch § 6 A. v. 26.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 73

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Eingangsformel
§ 1 Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Disziplinarrechts
§ 2 Übertragung von Zuständigkeiten in Widerspruchsverfahren in beamtenrechtlichen Angelegenheiten
§ 3 Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 4 Vorbehaltsklausel
§ 5 Übergangsregelung
§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(Text neue Fassung)

§ 4 (aufgehoben)
§ 5 (aufgehoben)
§ 6 (aufgehoben)
Schlussformel
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 4 Vorbehaltsklausel




§ 4 (aufgehoben)


vorherige Änderung nächste Änderung

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung behält sich vor, Zuständigkeiten nach den §§ 1 bis 3 in besonderen Fällen selbst auszuüben.



 
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 5 Übergangsregelung




§ 5 (aufgehoben)


vorherige Änderung nächste Änderung

Für Widersprüche und Klagen, die vor dem Inkrafttreten dieser Anordnung erhoben worden sind, bleibt es bei den bisherigen Zuständigkeiten.



 
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten




§ 6 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Diese Anordnung tritt am 15. August 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die BMVBS-Delegationsanordnung vom 25. Mai 2010 (BGBl. I S. 781) außer Kraft.