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Änderung § 15 EHV 2020 vom 17.12.2013

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

§ 14 EHV 2020 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 17.12.2013 geltenden Fassung
§ 15 EHV 2020 n.F. (neue Fassung)
in der am 17.12.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 10.12.2013 BGBl. I S. 4095
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 14 Inkrafttreten


(Text neue Fassung)

§ 15 Inkrafttreten; Außerkrafttreten


vorherige Änderung

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.



(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) § 13 und die Anlage (zu § 13) treten am 14. August 2018 außer
Kraft.

 (keine frühere Fassung vorhanden)