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Änderung Anlage EHV 2020 vom 17.12.2013
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Anlage EHV 2020 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 17.12.2013 geltenden Fassung | Anlage EHV 2020 n.F. (neue Fassung) in der am 17.12.2013 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 10.12.2013 BGBl. I S. 4095 |
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(Text alte Fassung) Anlage (neu) | (Text neue Fassung)Anlage (zu § 13) Gebührenverzeichnis |
Tarifstelle | Amtshandlungen der Zulassungsstelle | Gebührensatz (Nettobetrag zuzüglich Umsatzsteuer) Angaben in Euro 1 | Erstzertifizierung | 1.1 | Antragsprüfung und Bescheid | 1.1.1 | nach Aktenlage für bis zu drei Tätigkeitsgruppen gemäß Anhang I der Verifizierungsverordnung | 945 1.1.1.1 | - je weitere drei beantragte Tätigkeitsgruppen gemäß Anhang I der Verifizierungsverordnung zusätzlich zu 1.1.1 | 315 1.1.2 | mit Gespräch in den Räumen der Zulassungsstelle für bis zu drei Tätigkeitsgruppen gemäß Anhang I der Verifizierungsverordnung | 1.260 1.1.2.1 | - je weitere drei beantragte Tätigkeitsgruppen gemäß Anhang I der Verifizierungsverordnung zusätzlich zu 1.1.2 | 315 1.1.2.2 | - Hinzuziehung externer Gutachter, je Gutachter und jeweils bis zu drei beantragten Tätigkeitsgruppen zusätzlich zu 1.1.2 | 250 - 335 1.2 | Durchführung der Begutachtung (je Office-Audit oder je Witness- Audit) | 840 1.2.1 | zuzüglich Personal der Zulassungsstelle vor Ort, je Person und Tag | 840 1.2.2 | zuzüglich externer Begutachter vor Ort, je Begutachter und je Tag | 750 - 1.000 2 | Rezertifizierung | 2.1 | Antragsprüfung und Bescheid nach Aktenlage | Kosten entsprechend Tarifstellen 1.1.1 und 1.1.1.1 2.2 | Begutachtung im Rahmen der Rezertifizierung | Kosten entsprechend Tarifstellen 1.2 bis 1.2.2 3 | Begutachtung nach Artikel 49 der Verifizierungs- verordnung im Zeitraum zwischen Zertifizierung und Rezertifizierung | Kosten entsprechend Tarifstellen 1.2 bis 1.2.2 4 | Anlassabhängige Überprüfung auf Basis der Arti- kel 51, 61 und 72 der Verifizierungsverordnung im Zeitraum zwischen Zertifizierung und Rezertifi- zierung | 4.1 | Dokumentenprüfung und Bescheid, ohne Begutachtung | 1.000 - 5.000 4.2 | Anlassabhängige Begutachtung | Kosten entsprechend Tarifstellen 1.2 bis 1.2.2 5 | Änderung des Zertifizierungsbereichs | 5.1 | Antragsprüfung und Bescheid | 5.1.1 | nach Aktenlage für bis zu drei Tätigkeitsgruppen gemäß Anhang I der Verifizierungsverordnung | 525 5.1.1.1 | - je weitere drei beantragte Tätigkeitsgruppen gemäß Anhang I der Verifizierungsverordnung zusätzlich zu 5.1.1 | 525 5.1.2 | mit Gespräch in den Räumen der Zulassungsstelle für bis zu drei Tätigkeitsgruppen gemäß Anhang I der Verifizierungsverordnung | 840 5.1.2.1 | - je weitere drei beantragte Tätigkeitsgruppen gemäß Anhang I der Verifizierungsverordnung zusätzlich zu 5.1.2 | 315 5.1.2.2 | - Hinzuziehung externer Gutachter, je Gutachter und jeweils bis zu drei beantragten Tätigkeitsgruppen zusätzlich zu 5.1.2 | 250 - 335 5.2 | Begutachtung im Rahmen der Änderung des Zertifizierungs- bereichs | Kosten entsprechend Tarifstellen 1.2 bis 1.2.2 |
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