Eingangsformel - Erste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für Amtshandlungen nach dem Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz vom 22. September 1994 (1. AntKostVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 22.08.2013 BGBl. I S. 3299 (Nr. 51); Geltung ab 29.08.2013
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Eingangsformel



Auf Grund des § 35 Absatz 2 des Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 2 Absatz 41 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, in Verbindung mit § 23 Absatz 2 des Bundesgebührengesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) verordnet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:



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