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Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für Amtshandlungen nach dem Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz vom 22. September 1994 (1. AntKostVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1 Änderung der Kostenverordnung für Amtshandlungen nach dem Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz vom 22. September 1994
Die Kostenverordnung für Amtshandlungen nach dem Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz vom 22. September 1994 vom 17. April 2001 (BGBl. I S. 834), die durch Artikel 2 Absatz 42 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Nummer 1 wird wie folgt geändert:
- aaa)
- In Buchstabe a werden die Wörter „600 bis 850 Euro" durch die Wörter „700 bis 1.000 Euro" ersetzt.
- bbb)
- In Buchstabe b werden die Wörter „3.150 bis 3.850 Euro" durch die Wörter „3.700 bis 4.500 Euro" ersetzt.
- ccc)
- In Buchstabe c werden die Wörter „8.500 bis 10.000 Euro" durch die Wörter „9.800 bis 11.200 Euro" ersetzt.
- ddd)
- In Buchstabe d werden die Wörter „9.250 bis 10.500 Euro" durch die Wörter „10.600 bis 12.200 Euro" ersetzt.
- bb)
- In Nummer 2 Buchstabe a, b und c und in Nummer 3 werden jeweils die Wörter „100 bis 210 Euro" durch die Wörter „250 bis 400 Euro" ersetzt.
- b)
- In Absatz 3 wird die Angabe „50 Euro" durch die Angabe „100 Euro" ersetzt.
- 2.
- In § 4 wird das Wort „soll" durch das Wort „wird" ersetzt und das Wort „werden" gestrichen.
Zitierungen von Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für Amtshandlungen nach dem Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz vom 22. September 1994
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 1. AntKostVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
1. AntKostVÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Bekanntmachung der Neufassung der Kostenverordnung für Amtshandlungen nach dem Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz vom 22. September 1994
B. v. 22.08.2013 BGBl. I S. 3300
Bekanntmachung AntKostVNB
... 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154), 3. den am 29. August 2013 in Kraft tretenden Artikel 1 der eingangs genannten Verordnung. (gesamter Text und frühere Fassungen ...
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