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Artikel 4 - Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern (AufenthGuaÄndG k.a.Abk.)

G. v. 29.08.2013 BGBl. I S. 3484, 3899 (Nr. 54); Geltung ab 06.09.2013, abweichend siehe Artikel 7
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Artikel 4 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte


Artikel 4 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Oktober 2013 ALG § 42, § 98, § 123

Das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890, 1891), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 42 wird wie folgt geändert:

a)
Die Absätze 3 bis 5a werden aufgehoben.

b)
Die bisherigen Absätze 6 und 7 werden die Absätze 3 und 4.

2.
Dem § 98 werden die folgenden Absätze 9 und 10 angefügt:

„(9) Eine am 30. September 2013 geleistete Rente an Berechtigte im Ausland, bei deren Berechnung der allgemeine Rentenwert mit 0,7 vervielfältigt wurde, wird ab 1. Oktober 2013 neu festgestellt. Bei der Neufeststellung ist der § 42 in der am 1. Oktober 2013 geltenden Fassung anzuwenden.

(10) Eine vor dem 1. Januar 1995 geleistete Rente an Berechtigte im Ausland, bei deren Berechnung der allgemeine Rentenwert mit 0,7 vervielfältigt wurde, wird ab 1. Oktober 2013 neu festgestellt. Bei der Neufeststellung ist § 42 in der am 1. Oktober 2013 geltenden Fassung anzuwenden."

3.
§ 123 wird wie folgt gefasst:

„§ 123 Leistungen an Berechtigte im Ausland

Bei Leistungen ins Ausland gilt § 41 entsprechend."

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Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 AufenthGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AufenthGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 7 AufenthGuaÄndG Inkrafttreten
... aaa sowie Absatz 3 Nummer 1 treten am 2. Dezember 2013 in Kraft. Die Artikel 3 und 4 treten am 1. Oktober 2013 in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

BUK-Neuorganisationsgesetz (BUK-NOG)
G. v. 19.10.2013 BGBl. I S. 3836; zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 1 G. v. 28.05.2015 BGBl. I S. 813
Artikel 16 BUK-NOG Folgeänderungen weiterer Gesetze und Verordnungen (vom 06.06.2015)
... Alterssicherung der Landwirte vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890, 1891), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29. August 2013 (BGBl. I S. 3484) geändert worden ist, wird wie folgt ...