Änderung Eingangsformel Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern vom 31.10.2013

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Eingangsformel a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 31.10.2013 geltenden Fassung
Eingangsformel n.F. (neue Fassung)
in der am 31.10.2013 geltenden Fassung
durch B. v. 14.10.2013 BGBl. I S. 3899
(Text alte Fassung) nächste Änderung

Eingangsformel


(Text neue Fassung)

Eingangsformel 1)


(Textabschnitt unverändert)

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

vorherige Änderung

 



---
1) Dieses Gesetz dient u. a. der Umsetzung der Richtlinie 2011/51/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2011 zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates zur Erweiterung ihres Anwendungsbereichs auf Personen, die internationalen Schutz genießen (ABl. L 132 vom 19.5.2011, S. 1) und der Richtlinie 2011/98/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über ein einheitliches Verfahren zur Beantragung einer kombinierten Erlaubnis für Drittstaatsangehörige, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufzuhalten und zu arbeiten, sowie über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsarbeitnehmer, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten (ABl. L 343 vom 23.12.2011, S. 1).




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