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§ 5 - See-Berufsausbildungsverordnung (See-BAV)

V. v. 10.09.2013 BGBl. I S. 3565 (Nr. 56); zuletzt geändert durch Artikel 560 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 15.09.2013; FNA: 9513-38-6 Schiffsbesatzung
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§ 5 Ausbildungsberufsbild



Gegenstand der Berufsausbildung sind die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

1.
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

a)
Grundsätze der Sozialkompetenz, Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,

b)
Aufbau und Organisation des Reederei- und Schiffsbetriebes,

c)
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Erste-Hilfe-Maßnahmen,

d)
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse,

e)
Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen,

f)
Gefahrenabwehr,

g)
Kommunikation im Schiffsbetrieb in deutscher und englischer Sprache,

h)
Umweltschutz und rationelle Verwendung von Energie und Materialien;

2.
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

a)
Schiffsbetriebsführung Deck, Wachdienst,

b)
Schiffsbetriebsführung Maschine, Wachdienst,

c)
Ladungs- und Umschlagstechnik,

d)
Schiffssicherheit hinsichtlich Brandabwehr und Rettung,

e)
Schiffsbetriebstechnik, Elektrotechnik, Leittechnik und Elektronik,

f)
Wartung und Instandsetzung,

g)
Bearbeiten von Metallen.



 

Zitierungen von § 5 See-BAV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 See-BAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in See-BAV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 See-BAV Ausbildungsrahmenplan
... in § 5 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen nach der in der Anlage 1 ...
§ 20 See-BAV Zulassung zur Abschlussprüfung Teil 2 in besonderen Fällen
... entsprechend der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten nach § 5 Nummer 2 Buchstabe a, c und d oder b) eine mindestens dreijährige Seefahrtzeit im ... entsprechend der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten nach § 5 Nummer 2 Buchstabe b, d, e, f und g oder b) eine mindestens dreijährige ...
Anlage 1 See-BAV (zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker und zur Schiffsmechanikerin
... der Sozialkompetenz, Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 5 Nummer 1 Buchstabe a) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere  ... und Organisation des Reederei- und Schiffsbetriebes (§ 5 Nummer 1 Buchstabe b) a) Aufbau, Aufgaben und Organisation der ausbilden- den ... und Gesundheitsschutz, Erste-Hilfe-Maßnahmen (§ 5 Nummer 1 Buchstabe c) a) Aufgaben des Arbeitsschutzes auf Schiffen sowie die  ... sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 5 Nummer 1 Buchstabe d) a) Arbeitsschritte festlegen b) Bedarf abschätzen und ... Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen (§ 5 Nummer 1 Buchstabe e) a) technische Unterlagen lesen und anwenden b) Skizzen ... Ausbildung zu vermitteln 6 Gefahrenabwehr (§ 5 Nummer 1 Buchstabe f) a) Aufbau und Struktur der Gefahrenabwehr erläutern b) ... im Schiffsbetrieb in deutscher und englischer Sprache (§ 5 Nummer 1 Buchstabe g) a) Fähigkeit, sich im Schiffsbetrieb in deutscher und  ... und rationelle Verwendung von Energie und Materialien (§ 5 Nummer 1 Buchstabe h) a) Umweltschutzvorschriften, insbesondere über den  ... 1 Schiffsbetriebsführung Deck, Wachdienst (§ 5 Nummer 2 Buchstabe a) a) Ermitteln und Kontrollieren von Daten für den Brü-  ... Maschine, Wachdienst (§ 5 Nummer 2 Buchstabe b) a) Ermitteln und Kontrollieren von Daten für den Schiffs-  ... 3 Ladungs- und Umschlagstechnik (§ 5 Nummer 2 Buchstabe c) a) Arbeiten mit Tauwerk aa) Tauwerk sowie laufendes und ... Schiffssicherheit hinsichtlich Brandabwehr und Rettung (§ 5 Nummer 2 Buchstabe d) a) Aufrechterhalten der Seetüchtigkeit des Schiffes aa) ... Elektrotechnik, Leittechnik und Elektronik (§ 5 Nummer 2 Buchstabe e) a) Unterscheiden, Zuordnen und Verwenden von Werk-, Hilfs- ... 6 Wartung und Instandsetzung (§ 5 Nummer 2 Buchstabe f) a) Warten von Maschinen, Anlagen und Betriebsmitteln aa) ... 7 Bearbeiten von Metallen (§ 5 Nummer 2 Buchstabe g) a) Prüfen, Messen, Lehren aa) Prüf- und ...
Anlage 2 See-BAV (zu § 10 Absatz 2) Berufsausbildung außerhalb der Ausbildungsstätte Übersicht über die sachliche und zeitliche Gliederung der überbetrieblichen Ausbildung in der Metallbearbeitung
...  Lfd. Nr. Bearbeiten von Metallen (§ 5 Nummer 2 Buchstabe g) Zeitliche Richtwerte in Stunden ... Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 5 Nummer 1 Buchstabe d) während der gesamten  ... 10 zu vermitteln) Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen (§ 5 Nummer 1 Buchstabe e) 3 Prüfen, Messen, Lehren  ... sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 5 Nummer 1 Buch- stabe d) a) Arbeitsschritte festlegen b) Bedarf ... Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen (§ 5 Nummer 1 Buch- stabe e) a) technische Unterlagen lesen und anwenden b) ...
Anlage 3 See-BAV (zu § 10 Absatz 3) Berufsausbildung außerhalb der Ausbildungsstätte Übersicht über die sachliche und zeitliche Gliederung der überbetrieblichen Ausbildung in der Brandabwehr, Rettung und Gefahrenabwehr (nach Abschnitt A-VI/1 des STCW-Codes; ausgenommen Absatz 2.1.3)
...  Nr. Schiffssicherheit hinsichtlich Brandabwehr und Rettung (§ 5 Nummer 2 Buchstabe d) Zeitliche Richtwerte in Stunden ... und Sicherheitsübungen 8 3 Gefahrenabwehr (§ 5 Nummer 1 Buchstabe f)     a) Grundkenntnisse über ... Mitglied einer Einsatzgruppe 8 3 Gefahrenabwehr (§ 5 Nummer 1 Buchstabe f) a) Grundkenntnisse über Struktur und Aufbau der Ge-  ...