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§ 5 - See-Berufsausbildungsverordnung (See-BAV)
V. v. 10.09.2013 BGBl. I S. 3565 (Nr. 56); zuletzt geändert durch Artikel 560 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 15.09.2013; FNA: 9513-38-6 Schiffsbesatzung
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Geltung ab 15.09.2013; FNA: 9513-38-6 Schiffsbesatzung
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§ 5 Ausbildungsberufsbild
§ 5 wird in 5 Vorschriften zitiert
Gegenstand der Berufsausbildung sind die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
- Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- a)
- Grundsätze der Sozialkompetenz, Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- b)
- Aufbau und Organisation des Reederei- und Schiffsbetriebes,
- c)
- Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Erste-Hilfe-Maßnahmen,
- d)
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse,
- e)
- Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen,
- f)
- Gefahrenabwehr,
- g)
- Kommunikation im Schiffsbetrieb in deutscher und englischer Sprache,
- h)
- Umweltschutz und rationelle Verwendung von Energie und Materialien;
- 2.
- Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- a)
- Schiffsbetriebsführung Deck, Wachdienst,
- b)
- Schiffsbetriebsführung Maschine, Wachdienst,
- c)
- Ladungs- und Umschlagstechnik,
- d)
- Schiffssicherheit hinsichtlich Brandabwehr und Rettung,
- e)
- Schiffsbetriebstechnik, Elektrotechnik, Leittechnik und Elektronik,
- f)
- Wartung und Instandsetzung,
- g)
- Bearbeiten von Metallen.
Zitierungen von § 5 See-BAV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 See-BAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
See-BAV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 6 See-BAV Ausbildungsrahmenplan
... in § 5 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen nach der in der Anlage 1 ...
§ 20 See-BAV Zulassung zur Abschlussprüfung Teil 2 in besonderen Fällen
... entsprechend der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten nach § 5 Nummer 2 Buchstabe a, c und d oder b) eine mindestens dreijährige Seefahrtzeit im ... entsprechend der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten nach § 5 Nummer 2 Buchstabe b, d, e, f und g oder b) eine mindestens dreijährige ...
Anlage 1 See-BAV (zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker und zur Schiffsmechanikerin
... der Sozialkompetenz, Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 5 Nummer 1 Buchstabe a) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere ... und Organisation des Reederei- und Schiffsbetriebes (§ 5 Nummer 1 Buchstabe b) a) Aufbau, Aufgaben und Organisation der ausbilden- den ... und Gesundheitsschutz, Erste-Hilfe-Maßnahmen (§ 5 Nummer 1 Buchstabe c) a) Aufgaben des Arbeitsschutzes auf Schiffen sowie die ... sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 5 Nummer 1 Buchstabe d) a) Arbeitsschritte festlegen b) Bedarf abschätzen und ... Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen (§ 5 Nummer 1 Buchstabe e) a) technische Unterlagen lesen und anwenden b) Skizzen ... Ausbildung zu vermitteln 6 Gefahrenabwehr (§ 5 Nummer 1 Buchstabe f) a) Aufbau und Struktur der Gefahrenabwehr erläutern b) ... im Schiffsbetrieb in deutscher und englischer Sprache (§ 5 Nummer 1 Buchstabe g) a) Fähigkeit, sich im Schiffsbetrieb in deutscher und ... und rationelle Verwendung von Energie und Materialien (§ 5 Nummer 1 Buchstabe h) a) Umweltschutzvorschriften, insbesondere über den ... 1 Schiffsbetriebsführung Deck, Wachdienst (§ 5 Nummer 2 Buchstabe a) a) Ermitteln und Kontrollieren von Daten für den Brü- ... Maschine, Wachdienst (§ 5 Nummer 2 Buchstabe b) a) Ermitteln und Kontrollieren von Daten für den Schiffs- ... 3 Ladungs- und Umschlagstechnik (§ 5 Nummer 2 Buchstabe c) a) Arbeiten mit Tauwerk aa) Tauwerk sowie laufendes und ... Schiffssicherheit hinsichtlich Brandabwehr und Rettung (§ 5 Nummer 2 Buchstabe d) a) Aufrechterhalten der Seetüchtigkeit des Schiffes aa) ... Elektrotechnik, Leittechnik und Elektronik (§ 5 Nummer 2 Buchstabe e) a) Unterscheiden, Zuordnen und Verwenden von Werk-, Hilfs- ... 6 Wartung und Instandsetzung (§ 5 Nummer 2 Buchstabe f) a) Warten von Maschinen, Anlagen und Betriebsmitteln aa) ... 7 Bearbeiten von Metallen (§ 5 Nummer 2 Buchstabe g) a) Prüfen, Messen, Lehren aa) Prüf- und ...
Anlage 2 See-BAV (zu § 10 Absatz 2) Berufsausbildung außerhalb der Ausbildungsstätte Übersicht über die sachliche und zeitliche Gliederung der überbetrieblichen Ausbildung in der Metallbearbeitung
... Lfd. Nr. Bearbeiten von Metallen (§ 5 Nummer 2 Buchstabe g) Zeitliche Richtwerte in Stunden ... Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 5 Nummer 1 Buchstabe d) während der gesamten ... 10 zu vermitteln) Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen (§ 5 Nummer 1 Buchstabe e) 3 Prüfen, Messen, Lehren ... sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 5 Nummer 1 Buch- stabe d) a) Arbeitsschritte festlegen b) Bedarf ... Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen (§ 5 Nummer 1 Buch- stabe e) a) technische Unterlagen lesen und anwenden b) ...
Anlage 3 See-BAV (zu § 10 Absatz 3) Berufsausbildung außerhalb der Ausbildungsstätte Übersicht über die sachliche und zeitliche Gliederung der überbetrieblichen Ausbildung in der Brandabwehr, Rettung und Gefahrenabwehr (nach Abschnitt A-VI/1 des STCW-Codes; ausgenommen Absatz 2.1.3)
... Nr. Schiffssicherheit hinsichtlich Brandabwehr und Rettung (§ 5 Nummer 2 Buchstabe d) Zeitliche Richtwerte in Stunden ... und Sicherheitsübungen 8 3 Gefahrenabwehr (§ 5 Nummer 1 Buchstabe f) a) Grundkenntnisse über ... Mitglied einer Einsatzgruppe 8 3 Gefahrenabwehr (§ 5 Nummer 1 Buchstabe f) a) Grundkenntnisse über Struktur und Aufbau der Ge- ...
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