Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Anlage 2 - See-Berufsausbildungsverordnung (See-BAV)

V. v. 10.09.2013 BGBl. I S. 3565 (Nr. 56); zuletzt geändert durch Artikel 560 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 15.09.2013; FNA: 9513-38-6 Schiffsbesatzung
|

Anlage 2 (zu § 10 Absatz 2) Berufsausbildung außerhalb der Ausbildungsstätte Übersicht über die sachliche und zeitliche Gliederung der überbetrieblichen Ausbildung in der Metallbearbeitung


Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Lfd. Nr. Bearbeiten von Metallen
(§ 5 Nummer 2 Buchstabe g)
Zeitliche Richtwerte
in Stunden
123
1
(im Zusammenhang
mit den Nummern 3
bis 10 zu vermitteln)
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und
Bewerten der Arbeitsergebnisse
(§ 5 Nummer 1 Buchstabe d)
während
der gesamten
Ausbildung
zu vermitteln
2
(im Zusammenhang
mit den Nummern 3
bis 10 zu vermitteln)
Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen
(§ 5 Nummer 1 Buchstabe e)
3Prüfen, Messen, Lehren 30 40*
4Anreißen, Körnen, Kennzeichnen
5Ausrichten und Spannen von Werkzeugen und Werkstücken
6Manuelles Spanen 5080*
7Maschinelles Spanen 5080*
8Trennen30 45*
9Umformen
10Fügen120195*
 Summe280440*


*
Zeitliche Richtwerte für den Fall, dass die Fertigkeiten und Kenntnisse in der Metallbearbeitung in vollem Umfang in einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte vermittelt werden sollen oder müssen.

Lfd. Nr. Teil des
Ausbildungsberufsbildes
Kenntnisse, Verständnis und Fachkunde Zeitliche Richtwerte
in Stunden
1234
1
(im Zu-
sam-
men-
hang mit
den Num-
mern 3
bis 10
zu ver-
mitteln)
Planen und
Vorbereiten von
Arbeitsabläufen
sowie Kontrollieren
und Bewerten der
Arbeitsergebnisse
(§ 5 Nummer 1 Buch-
stabe d)
a) Arbeitsschritte festlegen
b) Bedarf abschätzen und Arbeitsmittel festlegen
c) Kontrollmittel zur Überprüfung der Arbeitsergeb-
nisse festlegen
d) Hilfsmittel bereitstellen
e) Arbeitsplatz einrichten
f) Arbeitsumfang unter Berücksichtigung des Zeitauf-
wandes und der Notwendigkeit personeller Unter-
stützung abschätzen
g) Arbeitsabläufe entsprechend der rechtlichen Vor-
gaben sicherstellen
h) Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des Arbeitsauf-
trages vorbereiten, Maßnahmen zur Vermeidung von
Personen- und Sachschäden im Umfeld des Arbeits-
platzes treffen
i) Arbeitsergebnisse kontrollieren und bewerten
während
der gesamten
Ausbildung
zu vermitteln
2
(im Zu-
sammen-
hang mit
den Num-
mern 3
bis 10
zu ver-
mitteln)
Lesen, Anwenden
und Erstellen
von technischen
Unterlagen
(§ 5 Nummer 1 Buch-
stabe e)
a) technische Unterlagen lesen und anwenden
b) Skizzen anfertigen
c) Mess- und Prüfprotokolle erstellen
d) Normen kennen und anwenden
e) Instandhaltungsanleitungen lesen und verstehen
f) Schalt-, Ablauf-, Sicherheits- und Funktionspläne
lesen und anwenden
g) Typenschilder und Kennzeichnungen lesen und aus-
werten
h) Maschinen- und Geräteausführung erkennen und
bestimmen, Ersatzteile aus technischen Unterlagen
zuordnen
i) Protokolle anfertigen und auswerten
während
der gesamten
Ausbildung
zu vermitteln
3Prüfen, Messen,
Lehren
a) Prüf- und Messgeräte nach Verwendungszweck
auswählen
b) Längen mit den jeweils spezifischen Messgeräten
ermitteln
c) Winkel mit feststehenden Winkeln prüfen und mit
Winkelmessern messen
d) Ebenheit von Flächen mit Lineal und Winkel nach
dem Lichtspaltverfahren sowie Formgenauigkeit mit
Rundungslehren prüfen
e) mit festen und verstellbaren Lehren prüfen
f) Oberflächen auf Verschleiß und Beschädigung prü-
fen
30 40*
4Anreißen, Körnen,
Kennzeichnen
a) Werkstücke unter Beachtung der Werkstoffeigen-
schaften und Oberflächen anreißen
b) Bohrungsmittelpunkte sowie Kontroll- und Mess-
punkte körnen
c) Werkstücke und Bauteile kennzeichnen
5Ausrichten und
Spannen von
Werkzeugen und
Werkstücken
a) Spannzeuge nach Größe, Form, Werkstoff und der
Bearbeitung von Werkstücken oder Bauteilen aus-
wählen und befestigen
b) Werkstücke oder Bauteile unter Beachtung der
Stabilität und des Oberflächenschutzes ausrichten
und spannen
c) Werkzeuge ausrichten und spannen
6Manuelles Spanen a) Werkzeuge nach Werkstoff, Form und Oberflächen-
güte des Werkstücks auswählen
b) Flächen und Formen an Werkstücken aus Stahl und
Nichteisenmetallen eben, winklig und parallel auf
Maß feilen
c) Bleche, Rohre und Profile aus Eisen- und Nicht-
eisenmetallen nach Anriss sägen
d) Innen- und Außengewinde unter Beachtung der
Werkstoffeigenschaften und Kühlschmierstoffe
schneiden
e) Rohrgewinde herstellen
5080*
7Maschinelles Spanen Vorbereiten
a) Werkzeuge unter Berücksichtigung der Verfahren,
der Werkstoffe und der Schneidengeometrie aus-
wählen
b) Umdrehungsfrequenz, Vorschub und Schnitttiefe an
Werkzeugmaschinen für Bohr- und Drehoperationen
mit Hilfe von Tabellen und Diagrammen bestimmen
und einstellen
c) Betriebsbereitschaft der Werkzeugmaschinen her-
stellen
Bohren, Senken, Reiben
d) Bohrungen in Werkstücken aus Eisen- und Nicht-
eisenmetallen an Bohr- und Drehmaschinen mit un-
terschiedlichen Werkstoffen durch Bohren ins Volle,
Aufbohren, Zentrieren und durch Profilsenken her-
stellen
e) Bohrungen in Werkstücken aus Eisen- und Nicht-
eisenmetallen an Bohrmaschinen durch Rundreiben
herstellen
Drehen
f) Werkstücke aus Eisen- und Nichteisenmetallen mit
unterschiedlichen Drehmeißeln durch Quer-, Plan-
und Längs-Runddrehen herstellen
Sägen
g) Werkstücke mit Sägemaschinen sägen
Scharfschleifen
h) Werkzeuge, insbesondere Reißnadel, Körner, Bohrer,
und Meißel am Schleifbock anschleifen
5080*
8Trennena) Feinbleche mit Hand- und Handhebelscheren nach
Anriss scheren
b) Rohre mit Rohrabschneidern trennen
c) Bleche, Rohre und Profile von Hand thermisch
trennen
30 45*
9Umformena) Bleche aus Stahl und Nichteisenmetallen mit und
ohne Vorrichtungen im Schraubstock durch freies
Runden und Schwenkbiegen kalt umformen
b) Rohre aus Stahl kalt umformen
c) Bleche, Rohre und Profile warm umformen
d) Bleche, Rohre und Profile biegerichten
10FügenSchraub-, Bolzen-, Stift- und Pressverbindungen
a) Bauteile auf Oberflächenbeschaffenheit der Füge-
flächen und Formtoleranz prüfen sowie in montage-
gerechter Lage fixieren
b) Bauteile mit Schrauben, Muttern und Sicherungs-
elementen unter Beachtung der Reihenfolge und
des Anzugsdrehmomentes sowie der Werkstoff-
paarung verbinden und sichern
c) Bolzen- und Stiftverbindungen herstellen
d) Pressverbindungen durch Einpressungen, Keilen
und Schrumpfen oder Dehnen herstellen
  
  e) Rohrschraubverbindungen herstellen
f) Funktion, Maß- und Lagetoleranzen gefügter Bau-
teile prüfen
Grundkenntnisse und Fertigkeiten des Lichtbogen-
schweißens, Gasschmelzschweißens und Lötens**
g) Betriebsbereitschaft der Schweiß- und Löteinrich-
tung herstellen
h) Werkzeuge und Werkstoffe nach Verwendungs-
zweck auswählen
i) Werkstücke und Bauteile zum Schweißen und Löten
vorbereiten
j) Feinbleche aus Stahl auf Stoß schweißen
k) Kehlnähte an Blechen und Rohren aus Stahl schwei-
ßen
120195*


*
Zeitliche Richtwerte für den Fall, dass die Fertigkeiten und Kenntnisse in der Metallbearbeitung in vollem Umfang in der überbetrieblichen Ausbildungsstätte vermittelt werden sollen oder müssen.

**
Ausbildung im Lichtbogenschweißen, Gasschmelzschweißen und Löten ohne Zertifizierung. 3589

Bescheinigung über die Teilnahme an der überbetrieblichen Ausbildung in der Metallbearbeitung


Muster Bescheinigung über die Teilnahme an der überbetrieblichen Ausbildung in der Metallbearbeitung (BGBl. 2013 I 3590)




 

Zitierungen von Anlage 2 See-BAV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 See-BAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in See-BAV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 See-BAV Berufsausbildung außerhalb der Ausbildungsstätte
... Ausbildung in der Metallbearbeitung ist Teil der betrieblichen Berufsausbildung nach Anlage 2 im ersten Ausbildungsjahr. Sie ist in Abstimmung mit dem Berufsschulunterricht für ...