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Änderung Anlage Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Glas vom 01.08.2010

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.08.2010 geltenden Fassung
Anlage n.F. (neue Fassung)
in der am 01.08.2010 geltenden Fassung
durch Artikel 12 V. v. 23.07.2010 BGBl. I S. 1010
(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 30.11.2013) 
 
(Textabschnitt unverändert)

Anlage


(siehe BGBl. I 1980 S. 437 - 438)



(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 30.11.2013) 
 

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