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Anlage - BMF-Soldatenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung (BMFSVZustAnO)
A. v. 13.09.2013 BGBl. I S. 3637 (Nr. 57); zuletzt geändert durch Artikel 1 A. v. 04.01.2016 BGBl. I S. 31
Geltung ab 01.07.2013; FNA: 53-4-21-1 Wehrsold - Fürsorge - Versorgung
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Geltung ab 01.07.2013; FNA: 53-4-21-1 Wehrsold - Fürsorge - Versorgung
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Anlage (zu § 1 Absatz 1)
Anlage hat 1 frühere Fassung
Die örtliche Zuständigkeit der Service-Center richtet sich danach, welche Außenstelle des Bundesverwaltungsamtes zuletzt für die Besoldungsbearbeitung zuständig war.
Abweichend hiervon ist das Service-Center Stuttgart zuständig für ehemalige Berufssoldaten, die aus der ehemaligen Volksmarine der DDR übernommen wurden und von der Außenstelle Kiel Dienstbezüge erhalten haben, sowie ihre Hinterbliebenen.
Übergangsregelung für am 1. Juli 2013 vorhandene Versorgungsempfänger:
Für Versorgungsempfänger, die bis zum 30. Juni 2013 Versorgung von der Wehrbereichsverwaltung West erhalten haben, ist das Service-Center Düsseldorf und für Versorgungsempfänger, die bis zum 30. Juni 2013 Versorgung von der Wehrbereichsverwaltung Süd erhalten haben, das Service-Center Stuttgart zuständig.
Zuletzt für die Besoldungsbearbeitung zuständige Stelle | Zuständiges Service-Center |
Bundesverwaltungsamt Außenstelle Hannover Hans-Böckler-Allee 16 30173 Hannover Bundesverwaltungsamt Außenstelle Kiel Feldstraße 23 24106 Kiel Bundesverwaltungsamt Außenstelle Düsseldorf Wilhelm-Raabe-Straße 46 40470 Düsseldorf | Generalzolldirektion Service-Center Düsseldorf Hausanschrift: Wilhelm-Raabe-Straße 46 40470 Düsseldorf Postanschrift: Postfach 30 10 54 40410 Düsseldorf Telefon: +49(0)2 11-95 90 Telefax: +49(0)2 11-9 59-21 87 |
Bundesverwaltungsamt Außenstelle Stuttgart Heilbronner Straße 186 70191 Stuttgart Bundesverwaltungsamt Außenstelle Wiesbaden Moltkering 9 65189 Wiesbaden Bundesverwaltungsamt Außenstelle München Dachauer Straße 128 80637 München Bundesverwaltungsamt Außenstelle Strausberg Prötzeler Chaussee 25 15344 Strausberg | Generalzolldirektion Service-Center Stuttgart Hausanschrift: Heilbronner Straße 186 70191 Stuttgart Postanschrift: Postfach 10 52 61 70045 Stuttgart Telefon: +49(0)7 11-25 40-0 Telefax: +49(0)7 11-25 40-11 11 |
Abweichend hiervon ist das Service-Center Stuttgart zuständig für ehemalige Berufssoldaten, die aus der ehemaligen Volksmarine der DDR übernommen wurden und von der Außenstelle Kiel Dienstbezüge erhalten haben, sowie ihre Hinterbliebenen.
Übergangsregelung für am 1. Juli 2013 vorhandene Versorgungsempfänger:
Für Versorgungsempfänger, die bis zum 30. Juni 2013 Versorgung von der Wehrbereichsverwaltung West erhalten haben, ist das Service-Center Düsseldorf und für Versorgungsempfänger, die bis zum 30. Juni 2013 Versorgung von der Wehrbereichsverwaltung Süd erhalten haben, das Service-Center Stuttgart zuständig.
Text in der Fassung des Artikels 1 Anordnung zur Änderung der BMF-Soldatenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung A. v. 4. Januar 2016 BGBl. I S. 31 m.W.v. 1. Januar 2016
Frühere Fassungen von Anlage BMFSVZustAnO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2016 (11.01.2016) | Artikel 1 Anordnung zur Änderung der BMF-Soldatenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung vom 04.01.2016 BGBl. I S. 31 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
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