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Synopse aller Änderungen der BMFSVZustAnO am 01.01.2016
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Januar 2016 durch Artikel 1 der BMFSVZustAnOÄndAnO geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der BMFSVZustAnO.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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BMFSVZustAnO a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.01.2016 geltenden Fassung | BMFSVZustAnO n.F. (neue Fassung) in der am 01.01.2016 geltenden Fassung durch Artikel 1 A. v. 04.01.2016 BGBl. I S. 31 |
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(Textabschnitt unverändert) § 1 | |
(Text alte Fassung) (1) Die örtliche Zuständigkeit der Service-Center der Bundesfinanzdirektionen richtet sich nach der Anlage. (2) Versorgungsempfänger können den Wechsel der Zuständigkeit vom Service-Center Düsseldorf der Bundesfinanzdirektion West zum Service-Center Stuttgart der Bundesfinanzdirektion Südwest und umgekehrt beantragen, wenn sie ihren Hauptwohnsitz im jeweiligen Zuständigkeitsbereich haben oder dorthin verlegen. Dem Antrag ist stattzugeben, wenn der Festsetzungsbescheid unanfechtbar geworden ist. Bei mehreren Versorgungsberechtigten bedarf es übereinstimmender Anträge. | (Text neue Fassung) (1) Die örtliche Zuständigkeit der Service-Center der Generalzolldirektion richtet sich nach der Anlage. (2) Versorgungsempfänger können den Wechsel der Zuständigkeit vom Service-Center Düsseldorf zum Service-Center Stuttgart und umgekehrt beantragen, wenn sie ihren Hauptwohnsitz im jeweiligen Zuständigkeitsbereich haben oder dorthin verlegen. Dem Antrag ist stattzugeben, wenn der Festsetzungsbescheid unanfechtbar geworden ist. Bei mehreren Versorgungsberechtigten bedarf es übereinstimmender Anträge. |
Anlage (zu § 1 Absatz 1) | |
Die örtliche Zuständigkeit der Service-Center richtet sich danach, welche Außenstelle des Bundesverwaltungsamtes zuletzt für die Besoldungsbearbeitung zuständig war. Zuletzt für die Besoldungsbearbeitung zuständige Stelle | Zuständiges Service-Center Bundesverwaltungsamt Außenstelle Hannover Hans-Böckler-Allee 16 30173 Hannover Bundesverwaltungsamt Außenstelle Kiel Feldstraße 23 24106 Kiel | |
Bundesverwaltungsamt Außenstelle Düsseldorf Wilhelm-Raabe-Straße 46 40470 Düsseldorf | Bundesfinanzdirektion West Service-Center Düsseldorf | Bundesverwaltungsamt Außenstelle Düsseldorf Wilhelm-Raabe-Straße 46 40470 Düsseldorf | Generalzolldirektion Service-Center Düsseldorf |
Hausanschrift: Wilhelm-Raabe-Straße 46 40470 Düsseldorf Postanschrift: Postfach 30 10 54 40410 Düsseldorf Telefon: +49(0)2 11-95 90 Telefax: +49(0)2 11-9 59-21 87 Bundesverwaltungsamt Außenstelle Stuttgart Heilbronner Straße 186 70191 Stuttgart Bundesverwaltungsamt Außenstelle Wiesbaden Moltkering 9 65189 Wiesbaden Bundesverwaltungsamt Außenstelle München Dachauer Straße 128 80637 München | |
Bundesverwaltungsamt Außenstelle Strausberg Prötzeler Chaussee 25 15344 Strausberg | Bundesfinanzdirektion Südwest Service-Center Stuttgart | Bundesverwaltungsamt Außenstelle Strausberg Prötzeler Chaussee 25 15344 Strausberg | Generalzolldirektion Service-Center Stuttgart |
Hausanschrift: Heilbronner Straße 186 70191 Stuttgart Postanschrift: Postfach 10 52 61 70045 Stuttgart Telefon: +49(0)7 11-25 40-0 Telefax: +49(0)7 11-25 40-11 11 | |
Abweichend hiervon ist die Bundesfinanzdirektion Südwest, Service-Center Stuttgart, zuständig für ehemalige Berufssoldaten, die aus der ehemaligen Volksmarine der DDR übernommen wurden und von der Außenstelle Kiel Dienstbezüge erhalten haben, sowie ihre Hinterbliebenen. | Abweichend hiervon ist das Service-Center Stuttgart zuständig für ehemalige Berufssoldaten, die aus der ehemaligen Volksmarine der DDR übernommen wurden und von der Außenstelle Kiel Dienstbezüge erhalten haben, sowie ihre Hinterbliebenen. |
Übergangsregelung für am 1. Juli 2013 vorhandene Versorgungsempfänger: | |
Für Versorgungsempfänger, die bis zum 30. Juni 2013 Versorgung von der Wehrbereichsverwaltung West erhalten haben, ist die Bundesfinanzdirektion West, Service-Center Düsseldorf, und für Versorgungsempfänger, die bis zum 30. Juni 2013 Versorgung von der Wehrbereichsverwaltung Süd erhalten haben, die Bundesfinanzdirektion Südwest, Service-Center Stuttgart, zuständig. | Für Versorgungsempfänger, die bis zum 30. Juni 2013 Versorgung von der Wehrbereichsverwaltung West erhalten haben, ist das Service-Center Düsseldorf und für Versorgungsempfänger, die bis zum 30. Juni 2013 Versorgung von der Wehrbereichsverwaltung Süd erhalten haben, das Service-Center Stuttgart zuständig. |
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