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§ 4 - BMVg-Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung (BMVgBeamtVZustAnO)

A. v. 30.09.2013 BGBl. I S. 3739 (Nr. 59); aufgehoben durch Artikel 3 A. v. 04.10.2021 BGBl. I S. 4626
Geltung ab 01.07.2013; FNA: 2030-14-193 Beamte
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§ 4 (aufgehoben)






 
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Frühere Fassungen von § 4 BMVgBeamtVZustAnO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2016 (31.03.2016)Artikel 1 Anordnung zur Änderung der BMVg-Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung
vom 03.03.2016 BGBl. I S. 516

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 4 BMVgBeamtVZustAnO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 BMVgBeamtVZustAnO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BMVgBeamtVZustAnO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Anordnung zur Änderung der BMVg-Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung
A. v. 03.03.2016 BGBl. I S. 516
Artikel 1 BMVgBeamtVZustAnOÄndAnO Änderung der BMVg-Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung
...  4 der BMVg-Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung vom 30. September 2013 (BGBl. I S. 3739) ...