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Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (1. FZVuGebOStÄndV k.a.Abk.)

V. v. 08.10.2013 BGBl. I S. 3772 (Nr. 61); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 30.10.2014 BGBl. I S. 1666
Geltung ab 01.11.2013, abweichend siehe Artikel 4
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Artikel 1 Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. November 2013 FZV § 9, § 39, § 39a (neu)

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139), die zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 39 folgende Angabe eingefügt:

„§ 39a Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren".

1a.
In § 9 Absatz 3 werden die Sätze 3 und 4 wie folgt gefasst:

„Der Betriebszeitraum wird auf volle Monate bemessen; er muss mindestens zwei Monate und darf höchstens elf Monate umfassen und ist von der Zulassungsbehörde in der Zulassungsbescheinigung Teil I in Klammern hinter dem Kennzeichen zu vermerken."

2.
In § 39 Absatz 3 Nummer 1 wird nach den Wörtern „§ 30 Absatz 1 Nummer 1" die Angabe „und 20" eingefügt.

3.
Nach § 39 wird folgender § 39a eingefügt:

„§ 39a Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren

Die technische Abwicklung des automatisierten Anfrage- und Auskunftsverfahrens nach § 36a des Straßenverkehrsgesetzes hat nach einem vom Kraftfahrt-Bundesamt im Bundesanzeiger und nachrichtlich im Verkehrsblatt veröffentlichten Standard zu erfolgen. Vor der Veröffentlichung sind die zuständigen obersten Landesbehörden anzuhören."



 

Zitierungen von Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 1. FZVuGebOStÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. FZVuGebOStÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 2 1. FZVuGebOStÄndV Weitere Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (vom 11.11.2014)
... Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139), die zuletzt durch Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die ...