Tools:
Update via:
Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (1. FZVuGebOStÄndV k.a.Abk.)
V. v. 08.10.2013 BGBl. I S. 3772 (Nr. 61); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 30.10.2014 BGBl. I S. 1666
Geltung ab 01.11.2013, abweichend siehe Artikel 4
| |
Geltung ab 01.11.2013, abweichend siehe Artikel 4
| |
Artikel 1 Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139), die zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 39 folgende Angabe eingefügt:
„§ 39a Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren". - 1a.
- In § 9 Absatz 3 werden die Sätze 3 und 4 wie folgt gefasst:
„Der Betriebszeitraum wird auf volle Monate bemessen; er muss mindestens zwei Monate und darf höchstens elf Monate umfassen und ist von der Zulassungsbehörde in der Zulassungsbescheinigung Teil I in Klammern hinter dem Kennzeichen zu vermerken." - 2.
- In § 39 Absatz 3 Nummer 1 wird nach den Wörtern „§ 30 Absatz 1 Nummer 1" die Angabe „und 20" eingefügt.
- 3.
- Nach § 39 wird folgender § 39a eingefügt:
„§ 39a Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren
Die technische Abwicklung des automatisierten Anfrage- und Auskunftsverfahrens nach § 36a des Straßenverkehrsgesetzes hat nach einem vom Kraftfahrt-Bundesamt im Bundesanzeiger und nachrichtlich im Verkehrsblatt veröffentlichten Standard zu erfolgen. Vor der Veröffentlichung sind die zuständigen obersten Landesbehörden anzuhören."
Zitierungen von Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 1. FZVuGebOStÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
1. FZVuGebOStÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 2 1. FZVuGebOStÄndV Weitere Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (vom 11.11.2014)
... Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139), die zuletzt durch Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10960/a185551.htm