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§ 1 - Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2012 (2. FinAusglG2012DV k.a.Abk.)

§ 1 Feststellung der Länderanteile an der Umsatzsteuer im Ausgleichsjahr 2012



Für das Ausgleichsjahr 2012 werden als Länderanteile an der Umsatzsteuer festgestellt:

für Baden-Württemberg 9.938.644.901,29 Euro
für Bayern 11.709.921.403,46 Euro
für Berlin 3.831.450.535,66 Euro
für Brandenburg 3.646.738.654,48 Euro
für Bremen 686.885.651,27 Euro
für Hamburg 1.636.921.363,11 Euro
für Hessen 5.642.131.553,50 Euro
für Mecklenburg-Vorpommern 2.643.580.810,00 Euro
für Niedersachsen 8.525.956.022,67 Euro
für Nordrhein-Westfalen 16.490.605.137,02 Euro
für Rheinland-Pfalz 3.784.273.431,16 Euro
für das Saarland 1.236.676.242,58 Euro
für Sachsen 6.733.740.590,74 Euro
für Sachsen-Anhalt 3.720.216.415,33 Euro
für Schleswig-Holstein 2.966.022.350,33 Euro
für Thüringen 3.591.690.697,60 Euro.


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Zitierungen von § 1 Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2012

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 2. FinAusglG2012DV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. FinAusglG2012DV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 2. FinAusglG2012DV Abschlusszahlungen für 2012
... und den endgültig festgestellten Länderanteilen an der Umsatzsteuer nach § 1 , den vorläufig gezahlten und den endgültig festgestellten Ausgleichsbeiträgen und ...