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§ 8 - Schiffsmechaniker-Ausbildungsverordnung (SMAusbV)

V. v. 12.04.1994 BGBl. I S. 797; aufgehoben durch § 31 V. v. 10.09.2013 BGBl. I S. 3565
Geltung ab 01.08.1994; FNA: 9513-1-12 Schiffsbesatzung
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§ 8 Ausbildungsberufsbild



Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Kenntnisse und Fertigkeiten:

1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht;

2.
Aufbau und Organisation des Reederei- und Schiffsbetriebes;

3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Erste-Hilfe-Maßnahmen;

4.
Umweltschutz und rationelle Verwendung von Energie und Materialien;

5.
Kommunikation im Schiffsbetrieb in deutscher und englischer Sprache;

6.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse;

7.
Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen;

8.
Unterscheiden, Zuordnen und Verwenden von Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffen;

9.
Bearbeiten von Metallen:

9.1
Prüfen, Messen, Lehren,

9.2
Anreißen, Körnen, Kennzeichnen,

9.3
Ausrichten und Spannen von Werkzeugen und Werkstücken,

9.4
manuelles Spanen,

9.5
maschinelles Spanen,

9.6
Trennen,

9.7
Umformen,

9.8
Fügen;

10.
Instandsetzen von Maschinen und Anlagen:

10.1
Demontieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen,

10.2
Instandsetzen von Bauteilen und Baugruppen;

11.
Handhaben und Überwachen von Schiffsbetriebssystemen im Schiffsmaschinenbetrieb:

11.1
Ermitteln und Kontrollieren von Daten für den Schiffsmaschinenbetrieb,

11.2
Warten von Maschinen, Anlagen und Betriebsmitteln,

11.3
Bedienen von Arbeitsmaschinen, Apparaten und Rohrleitungsanlagen sowie von elektrischen Maschinen und Anlagen,

11.4
Bedienen von Kraftmaschinen,

11.5
Umgehen mit pneumatischen und hydraulischen Steuer- und Regeleinrichtungen,

11.6
Eingrenzen und Bestimmen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen;

12.
Wahrnehmen der Aufgaben im Brücken- und Wachdienst:

12.1
Ermitteln und Kontrollieren von Daten für den Brücken- und Wachdienst,

12.2
Steuern des Schiffes,

12.3
Wahrnehmen der Aufgaben des Ausgucks,

12.4
Wahrnehmen der Aufgaben des Signaldienstes;

13.
Arbeiten mit Tauwerk;

14.
Los- und Festmachen des Schiffes;

15.
Ausführen von Konservierungs- und Anstricharbeiten;

16.
Ladungs- und Umschlagstechnik:

16.1
Handhaben von Ladungsgütern,

16.2
Vorbereiten von Laderäumen, Ladetanks und Decks,

16.3
Ausführen von Arbeiten zur Ladungssicherung,

16.4
Ausführen von Arbeiten zur Ladungsfürsorge,

16.5
Handhaben von Ladungs- und Umschlagseinrichtungen;

17.
Durchführen von Brandverhütungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen sowie Warten und Handhaben von Brandschutzausrüstungen, Brandabwehrgeräten und -anlagen;

18.
Durchführen von Maßnahmen vor und nach dem Aussetzen von Rettungsmitteln sowie Handhaben und Prüfen von Rettungsmitteln und sonstiger Ausrüstung zum Rettungsdienst;

19.
Verhalten und Durchführen von Maßnahmen in Notfällen sowie Versorgen von Verletzten.



 

Zitierungen von § 8 SMAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 SMAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SMAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 SMAusbV Ausbildungsrahmenplan
... Die in § 8 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen nach der in der Anlage 1 enthaltenen Anleitung zur ...
Anlage 1 SMAusbV (zu § 9) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker/zur Schiffsmechanikerin
...  1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 8 Nr. 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und ... und Organisation des Reederei- und Schiffsbetriebes (§ 8 Nr. 2) a) Aufbau, Aufgaben und Organisation der ausbilden- den Reederei und des ... und Gesund- heitsschutz bei der Arbeit, Erste-Hilfe-Maßnahmen (§ 8 Nr. 3) a) Aufgaben des Arbeitsschutzes auf Schiffen sowie der ... und rationelle Verwendung von Energie und Materialien (§ 8 Nr. 4) a) Umweltschutzvorschriften, insbesondere über den Gewässerschutz, ... im Schiffsbetrieb in deutscher und englischer Sprache (§ 8 Nr. 5) a) übliche Kommandos und Meldungen im Schiffs- betrieb in deutscher und ... sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeits- ergebnisse (§ 8 Nr. 6) a) Arbeitsschritte festlegen b) Teilebedarf abschätzen und ... Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen (§ 8 Nr. 7) a) Teil-, Gruppen- und Explosionszeichnungen lesen und anwenden b) ... Zuordnen und Verwenden von Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffen (§ 8 Nr. 8) a) Werkstoffeigenschaften von Eisenmetallen, Nicht- eisenmetallen, Kunst- ... 2 9 Bearbeiten von Metallen (§ 8 Nr. 9) 9.1 Prüfen, Messen, ... 9.1 Prüfen, Messen, Lehren (§ 8 Nr. 9.1) a) Prüf- und Messgeräte nach Verwendungszweck auswählen  ... 9.2 Anreißen, Körnen, Kennzeichnen (§ 8 Nr. 9.2) a) Werkstücke unter Beachtung der Werkstoffeigen- schaften und ... und Spannen von Werkzeugen und Werkstücken (§ 8 Nr. 9.3) a) Spannzeuge nach Größe, Form, Werkstoff und der Bearbeitung ... c) Werkzeuge ausrichten und spannen 9.4 Manuelles Spanen (§ 8 Nr. 9.4) a) Werkzeuge nach Werkstoff, Form und Oberflächen- güte des ... 5 9.5 Maschinelles Spanen (§ 8 Nr. 9.5) Vorbereiten: a) Werkzeuge unter Berücksichtigung der Verfahren,  ... scharfschleifen 5 9.6 Trennen (§ 8 Nr. 9.6) a) Feinbleche mit Hand- und Handhebelscheren nach Anriss scheren b) ... 9.7 Umformen (§ 8 Nr. 9.7) a) Bleche aus Stahl und Nichteisenmetallen mit und ohne Vorrichtungen im ... umformen 9.8 Fügen (§ 8 Nr. 9.8) Schraub-, Bolzen-, Stift-, Press- und Nietverbindungen: a) Bauteile auf ... 10 Instandsetzen von Maschinen und Anlagen (§ 8 Nr. 10) 10.1 Demontieren und  ... und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen (§ 8 Nr. 10.1) Demontieren: a) Hilfsmittel wie Hebezeuge und Anschlagmittel aus-  ... 10.2 Instandsetzen von Bau- teilen und Baugruppen (§ 8 Nr. 10.2) a) Bauteile auf Verschleiß, Beschädigung und Wieder-  ... von Schiffs- betriebssystemen im Schiffsmaschinenbetrieb (§ 8 Nr. 11) 11.1  ... und Kontrollieren von Daten für den Schiffsmaschinen- betrieb (§ 8 Nr. 11.1) a) Betriebswerte von Maschinen und Anlagen, wie Temperaturen, ... von Maschinen, Anlagen und Betriebs- mitteln (§ 8 Nr. 11.2) a) Betriebsmittel reinigen, pflegen und vor Korrosion schützen  ... und Rohrleitungsanlagen sowie von elektrischen Maschinen und Anlagen (§ 8 Nr. 11.3) a) Betriebsanleitungen und Rohrleitungspläne lesen und anwenden  ... 7 11.4 Bedienen von Kraft- maschinen (§ 8 Nr. 11.4) a) Betriebsanleitungen lesen und anwenden b) Betriebskennwerte, ... mit pneumatischen und hydraulischen Steuer- und Regeleinrichtungen (§ 8 Nr. 11.5) a) Wirkungswege in Steuerstrecken und Regelkreisen von ... und Bestimmen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen (§ 8 Nr. 11.6) a) Fehler und Störungen durch Sinneswahrnehmung sowie durch ... der Aufgaben im Brücken- und Wachdienst (§ 8 Nr. 12) 12.1 Ermitteln und  ... Kontrollieren von Daten für den Brücken- und Wachdienst (§ 8 Nr. 12.1) a) meteorologische Daten mit Hilfe von Mess-, Prüf- und ... 8 12.2 Steuern des Schiffes (§ 8 Nr. 12.2) Schiff nach Kompass, Landmarken und Seezeichen unter Beachtung der ... steuern 12.3 Wahrnehmen der Aufgaben des Ausgucks (§ 8 Nr. 12.3) a) Schiffe nach Typ und Größe sowie nach Lage unter Beachtung ... der Aufgaben des Signal- dienstes (§ 8 Nr. 12.4) a) Signale geben und erkennen b) Signalmittel handhaben ... b) Signalmittel handhaben 13 Arbeiten mit Tauwerk (§ 8 Nr. 13) a) Tauwerk nach Eigenschaften und Verwendungs- zweck auswählen und ... zu vermitteln 14 Los- und Festmachen des Schiffes (§ 8 Nr. 14) a) Schiff los- und festmachen, verholen sowie Schlepp- verbindungen ... von Konservierungs- und Anstricharbeiten (§ 8 Nr. 15) a) Konservierungsmittel und Hilfsstoffe nach Verwen- dungszweck ... 2 16 Ladungs- und Umschlagstechnik (§ 8 Nr. 16) 16.1 Handhaben von ... 16.1 Handhaben von Ladungs- gütern (§ 8 Nr. 16.1) a) feste, flüssige und gasförmige Ladungsgüter nach ihren ... von Lade- räumen, Ladetanks und Decks (§ 8 Nr. 16.2) Laderäume, Ladetanks und Decks zum Laden und Löschen von ... von Arbeiten zur Ladungssicherung (§ 8 Nr. 16.3) a) Techniken der Ladungssicherung und geeignete Hilfsmittel ... von Arbeiten zur Ladungsfürsorge (§ 8 Nr. 16.4) a) bei der Überwachung von Umschlag und Stauung mitwirken b) ... von Ladungs- und Umschlags- einrichtungen (§ 8 Nr. 16.5) a) Anschlaggeschirre nach Einsatz und Belastbarkeit auswählen und ... ausrüstungen, Brand- abwehrgeräten und -anlagen (§ 8 Nr. 17) a) Möglichkeiten einer Brandgefährdung auf Schiffen hinsichtlich ... von Rettungsmitteln und sonstiger Ausrüstung zum Rettungsdienst (§ 8 Nr. 18) a) Rettungsboote, Rettungsflöße und sonstige Ret- tungsmittel ... von Maßnahmen in Notfällen sowie Versorgen von Verletzten (§ 8 Nr. 19) a) Verhaltensmaßregeln im Notfall anwenden b) bei der Hilfeleistung ... Zur Ergänzung der betrieblichen Ausbildung können insbesondere aus den in § 8 Nr. 6 bis 11, 17 und 18 aufgeführten Teilen des Ausbildungsberufsbildes Fertigkeiten und ...