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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.09.2013 aufgehoben
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§ 8 - Schiffsmechaniker-Ausbildungsverordnung (SMAusbV)
V. v. 12.04.1994 BGBl. I S. 797; aufgehoben durch § 31 V. v. 10.09.2013 BGBl. I S. 3565
Geltung ab 01.08.1994; FNA: 9513-1-12 Schiffsbesatzung
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Geltung ab 01.08.1994; FNA: 9513-1-12 Schiffsbesatzung
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§ 8 Ausbildungsberufsbild
§ 8 wird in 2 Vorschriften zitiert
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Kenntnisse und Fertigkeiten:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht;
- 2.
- Aufbau und Organisation des Reederei- und Schiffsbetriebes;
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Erste-Hilfe-Maßnahmen;
- 4.
- Umweltschutz und rationelle Verwendung von Energie und Materialien;
- 5.
- Kommunikation im Schiffsbetrieb in deutscher und englischer Sprache;
- 6.
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse;
- 7.
- Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen;
- 8.
- Unterscheiden, Zuordnen und Verwenden von Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffen;
- 9.
- Bearbeiten von Metallen:
- 9.1
- Prüfen, Messen, Lehren,
- 9.2
- Anreißen, Körnen, Kennzeichnen,
- 9.3
- Ausrichten und Spannen von Werkzeugen und Werkstücken,
- 9.4
- manuelles Spanen,
- 9.5
- maschinelles Spanen,
- 9.6
- Trennen,
- 9.7
- Umformen,
- 9.8
- Fügen;
- 10.
- Instandsetzen von Maschinen und Anlagen:
- 10.1
- Demontieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen,
- 10.2
- Instandsetzen von Bauteilen und Baugruppen;
- 11.
- Handhaben und Überwachen von Schiffsbetriebssystemen im Schiffsmaschinenbetrieb:
- 11.1
- Ermitteln und Kontrollieren von Daten für den Schiffsmaschinenbetrieb,
- 11.2
- Warten von Maschinen, Anlagen und Betriebsmitteln,
- 11.3
- Bedienen von Arbeitsmaschinen, Apparaten und Rohrleitungsanlagen sowie von elektrischen Maschinen und Anlagen,
- 11.4
- Bedienen von Kraftmaschinen,
- 11.5
- Umgehen mit pneumatischen und hydraulischen Steuer- und Regeleinrichtungen,
- 11.6
- Eingrenzen und Bestimmen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen;
- 12.
- Wahrnehmen der Aufgaben im Brücken- und Wachdienst:
- 12.1
- Ermitteln und Kontrollieren von Daten für den Brücken- und Wachdienst,
- 12.2
- Steuern des Schiffes,
- 12.3
- Wahrnehmen der Aufgaben des Ausgucks,
- 12.4
- Wahrnehmen der Aufgaben des Signaldienstes;
- 13.
- Arbeiten mit Tauwerk;
- 14.
- Los- und Festmachen des Schiffes;
- 15.
- Ausführen von Konservierungs- und Anstricharbeiten;
- 16.
- Ladungs- und Umschlagstechnik:
- 16.1
- Handhaben von Ladungsgütern,
- 16.2
- Vorbereiten von Laderäumen, Ladetanks und Decks,
- 16.3
- Ausführen von Arbeiten zur Ladungssicherung,
- 16.4
- Ausführen von Arbeiten zur Ladungsfürsorge,
- 16.5
- Handhaben von Ladungs- und Umschlagseinrichtungen;
- 17.
- Durchführen von Brandverhütungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen sowie Warten und Handhaben von Brandschutzausrüstungen, Brandabwehrgeräten und -anlagen;
- 18.
- Durchführen von Maßnahmen vor und nach dem Aussetzen von Rettungsmitteln sowie Handhaben und Prüfen von Rettungsmitteln und sonstiger Ausrüstung zum Rettungsdienst;
- 19.
- Verhalten und Durchführen von Maßnahmen in Notfällen sowie Versorgen von Verletzten.
Zitierungen von § 8 SMAusbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 SMAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SMAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 9 SMAusbV Ausbildungsrahmenplan
... Die in § 8 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen nach der in der Anlage 1 enthaltenen Anleitung zur ...
Anlage 1 SMAusbV (zu § 9) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker/zur Schiffsmechanikerin
... 1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 8 Nr. 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und ... und Organisation des Reederei- und Schiffsbetriebes (§ 8 Nr. 2) a) Aufbau, Aufgaben und Organisation der ausbilden- den Reederei und des ... und Gesund- heitsschutz bei der Arbeit, Erste-Hilfe-Maßnahmen (§ 8 Nr. 3) a) Aufgaben des Arbeitsschutzes auf Schiffen sowie der ... und rationelle Verwendung von Energie und Materialien (§ 8 Nr. 4) a) Umweltschutzvorschriften, insbesondere über den Gewässerschutz, ... im Schiffsbetrieb in deutscher und englischer Sprache (§ 8 Nr. 5) a) übliche Kommandos und Meldungen im Schiffs- betrieb in deutscher und ... sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeits- ergebnisse (§ 8 Nr. 6) a) Arbeitsschritte festlegen b) Teilebedarf abschätzen und ... Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen (§ 8 Nr. 7) a) Teil-, Gruppen- und Explosionszeichnungen lesen und anwenden b) ... Zuordnen und Verwenden von Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffen (§ 8 Nr. 8) a) Werkstoffeigenschaften von Eisenmetallen, Nicht- eisenmetallen, Kunst- ... 2 9 Bearbeiten von Metallen (§ 8 Nr. 9) 9.1 Prüfen, Messen, ... 9.1 Prüfen, Messen, Lehren (§ 8 Nr. 9.1) a) Prüf- und Messgeräte nach Verwendungszweck auswählen ... 9.2 Anreißen, Körnen, Kennzeichnen (§ 8 Nr. 9.2) a) Werkstücke unter Beachtung der Werkstoffeigen- schaften und ... und Spannen von Werkzeugen und Werkstücken (§ 8 Nr. 9.3) a) Spannzeuge nach Größe, Form, Werkstoff und der Bearbeitung ... c) Werkzeuge ausrichten und spannen 9.4 Manuelles Spanen (§ 8 Nr. 9.4) a) Werkzeuge nach Werkstoff, Form und Oberflächen- güte des ... 5 9.5 Maschinelles Spanen (§ 8 Nr. 9.5) Vorbereiten: a) Werkzeuge unter Berücksichtigung der Verfahren, ... scharfschleifen 5 9.6 Trennen (§ 8 Nr. 9.6) a) Feinbleche mit Hand- und Handhebelscheren nach Anriss scheren b) ... 9.7 Umformen (§ 8 Nr. 9.7) a) Bleche aus Stahl und Nichteisenmetallen mit und ohne Vorrichtungen im ... umformen 9.8 Fügen (§ 8 Nr. 9.8) Schraub-, Bolzen-, Stift-, Press- und Nietverbindungen: a) Bauteile auf ... 10 Instandsetzen von Maschinen und Anlagen (§ 8 Nr. 10) 10.1 Demontieren und ... und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen (§ 8 Nr. 10.1) Demontieren: a) Hilfsmittel wie Hebezeuge und Anschlagmittel aus- ... 10.2 Instandsetzen von Bau- teilen und Baugruppen (§ 8 Nr. 10.2) a) Bauteile auf Verschleiß, Beschädigung und Wieder- ... von Schiffs- betriebssystemen im Schiffsmaschinenbetrieb (§ 8 Nr. 11) 11.1 ... und Kontrollieren von Daten für den Schiffsmaschinen- betrieb (§ 8 Nr. 11.1) a) Betriebswerte von Maschinen und Anlagen, wie Temperaturen, ... von Maschinen, Anlagen und Betriebs- mitteln (§ 8 Nr. 11.2) a) Betriebsmittel reinigen, pflegen und vor Korrosion schützen ... und Rohrleitungsanlagen sowie von elektrischen Maschinen und Anlagen (§ 8 Nr. 11.3) a) Betriebsanleitungen und Rohrleitungspläne lesen und anwenden ... 7 11.4 Bedienen von Kraft- maschinen (§ 8 Nr. 11.4) a) Betriebsanleitungen lesen und anwenden b) Betriebskennwerte, ... mit pneumatischen und hydraulischen Steuer- und Regeleinrichtungen (§ 8 Nr. 11.5) a) Wirkungswege in Steuerstrecken und Regelkreisen von ... und Bestimmen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen (§ 8 Nr. 11.6) a) Fehler und Störungen durch Sinneswahrnehmung sowie durch ... der Aufgaben im Brücken- und Wachdienst (§ 8 Nr. 12) 12.1 Ermitteln und ... Kontrollieren von Daten für den Brücken- und Wachdienst (§ 8 Nr. 12.1) a) meteorologische Daten mit Hilfe von Mess-, Prüf- und ... 8 12.2 Steuern des Schiffes (§ 8 Nr. 12.2) Schiff nach Kompass, Landmarken und Seezeichen unter Beachtung der ... steuern 12.3 Wahrnehmen der Aufgaben des Ausgucks (§ 8 Nr. 12.3) a) Schiffe nach Typ und Größe sowie nach Lage unter Beachtung ... der Aufgaben des Signal- dienstes (§ 8 Nr. 12.4) a) Signale geben und erkennen b) Signalmittel handhaben ... b) Signalmittel handhaben 13 Arbeiten mit Tauwerk (§ 8 Nr. 13) a) Tauwerk nach Eigenschaften und Verwendungs- zweck auswählen und ... zu vermitteln 14 Los- und Festmachen des Schiffes (§ 8 Nr. 14) a) Schiff los- und festmachen, verholen sowie Schlepp- verbindungen ... von Konservierungs- und Anstricharbeiten (§ 8 Nr. 15) a) Konservierungsmittel und Hilfsstoffe nach Verwen- dungszweck ... 2 16 Ladungs- und Umschlagstechnik (§ 8 Nr. 16) 16.1 Handhaben von ... 16.1 Handhaben von Ladungs- gütern (§ 8 Nr. 16.1) a) feste, flüssige und gasförmige Ladungsgüter nach ihren ... von Lade- räumen, Ladetanks und Decks (§ 8 Nr. 16.2) Laderäume, Ladetanks und Decks zum Laden und Löschen von ... von Arbeiten zur Ladungssicherung (§ 8 Nr. 16.3) a) Techniken der Ladungssicherung und geeignete Hilfsmittel ... von Arbeiten zur Ladungsfürsorge (§ 8 Nr. 16.4) a) bei der Überwachung von Umschlag und Stauung mitwirken b) ... von Ladungs- und Umschlags- einrichtungen (§ 8 Nr. 16.5) a) Anschlaggeschirre nach Einsatz und Belastbarkeit auswählen und ... ausrüstungen, Brand- abwehrgeräten und -anlagen (§ 8 Nr. 17) a) Möglichkeiten einer Brandgefährdung auf Schiffen hinsichtlich ... von Rettungsmitteln und sonstiger Ausrüstung zum Rettungsdienst (§ 8 Nr. 18) a) Rettungsboote, Rettungsflöße und sonstige Ret- tungsmittel ... von Maßnahmen in Notfällen sowie Versorgen von Verletzten (§ 8 Nr. 19) a) Verhaltensmaßregeln im Notfall anwenden b) bei der Hilfeleistung ... Zur Ergänzung der betrieblichen Ausbildung können insbesondere aus den in § 8 Nr. 6 bis 11, 17 und 18 aufgeführten Teilen des Ausbildungsberufsbildes Fertigkeiten und ...
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