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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.09.2013 aufgehoben
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§ 19 - Schiffsmechaniker-Ausbildungsverordnung (SMAusbV)
V. v. 12.04.1994 BGBl. I S. 797; aufgehoben durch § 31 V. v. 10.09.2013 BGBl. I S. 3565
Geltung ab 01.08.1994; FNA: 9513-1-12 Schiffsbesatzung
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Geltung ab 01.08.1994; FNA: 9513-1-12 Schiffsbesatzung
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§ 19 Zulassung zur Abschlussprüfung in besonderen Fällen
Die zuständige Stelle kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales allgemeine Kriterien für die Zulassung zur Abschlussprüfung in besonderen Fällen festlegen und veröffentlichen.
Text in der Fassung des Artikels 520 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung V. v. 31. Oktober 2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149 m.W.v. 8. November 2006
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Frühere Fassungen von § 19 SMAusbV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 08.11.2006 | Artikel 520 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 19 SMAusbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 SMAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SMAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 20 SMAusbV Entscheidung über die Zulassung zur Abschlußprüfung
... Fällen, insbesondere bei Wiederholungsprüfungen und bei einer Zulassung nach § 19 , kann sich der Prüfling selbst anmelden. (4) Die Zulassung, die ...
§ 34 SMAusbV Kosten
... An Gebühren werden erhoben: 1. für Bewerber nach § 19 a) für die Abnahme der Abschlussprüfung 65 Euro, b) für die ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 520 9. ZustAnpV Schiffsmechaniker-Ausbildungsverordnung
... die Wörter Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt. 2. In § 19 werden die Wörter Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter ...
Verordnung zur Umsetzung europarechtlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Seeschifffahrt
V. v. 27.10.2006 BGBl. I S. 2403
Artikel 3 SeeEuroRUmsV
... 3 bis 7, 9 bis 12 und 14 bis 16)" durch die Angabe „(§§ 10 bis 15, 17 bis 19 und 21 bis 23)" ersetzt. 3. § 32 wird wie folgt gefasst: ...
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