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Anlage 3
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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.09.2013 aufgehoben
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Anlage 3 - Schiffsmechaniker-Ausbildungsverordnung (SMAusbV)
V. v. 12.04.1994
BGBl. I S. 797
; aufgehoben durch
§ 31
V. v. 10.09.2013
BGBl. I S. 3565
Geltung ab 01.08.1994; FNA: 9513-1-12
Schiffsbesatzung
4 weitere Fassungen
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Drucksachen / Entwurf / Begründung
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wird in 10 Vorschriften zitiert
Anlage 2
←
Anlage 3 (zu §
31
) Schiffsmechanikerbrief
Anlage 3 wird in
1 Vorschrift zitiert
(siehe BGBl. I 2004 S. 2077 - 2078)
Anlage 2
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Zitierungen von
Anlage 3 SMAusbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 SMAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SMAusbV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 31 SMAusbV Erwerb des Schiffsmechanikerbriefes
... bestanden hat, erhält einen Schiffsmechanikerbrief nach dem Muster der Anlage
3.
Der Schiffsmechanikerbrief wird von der zuständigen Stelle ...
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