Artikel 13 - BUK-Neuorganisationsgesetz (BUK-NOG)

G. v. 19.10.2013 BGBl. I S. 3836 (Nr. 63); zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 1 G. v. 28.05.2015 BGBl. I S. 813
Geltung ab 01.01.2016, abweichend siehe Artikel 17
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Artikel 13 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes


Artikel 13 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. September 2013 BBesO A/B Besoldungsgruppe B 3, Besoldungsgruppe B 5, Besoldungsgruppe B 6, Besoldungsgruppe B 7, Besoldungsgruppe B 8, BBesG Anlage I

Die Anlage I (Bundesbesoldungsordnungen A und B) zum Bundesbesoldungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juni 2009 (BGBl. I S. 1434), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 3 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2553) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Gliederungseinheit „Besoldungsgruppe B 3" wird nach der Angabe

„Abteilungsdirektor bei der Deutschen Rentenversicherung Bund

-
als Leiter einer besonders großen und besonders bedeutenden Abteilung -"

die Angabe

„Abteilungsdirektor bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

-
als Leiter einer besonders großen und besonders bedeutenden Abteilung -"

eingefügt.

2.
In der Gliederungseinheit „Besoldungsgruppe B 5" wird die Angabe

„Direktor bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

-
als stellvertretender Geschäftsführer oder Mitglied der Geschäftsführung -"

gestrichen.

3.
In der Gliederungseinheit „Besoldungsgruppe B 6" wird die Angabe

„Erster Direktor der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

-
als Geschäftsführer oder Vorsitzender der Geschäftsführung -"

gestrichen.

4.
Dem Wortlaut der Gliederungseinheit „Besoldungsgruppe B 7" wird die Angabe

„Direktor bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

-
als stellvertretender Geschäftsführer oder Mitglied der Geschäftsführung -"

vorangestellt.

5.
In der Gliederungseinheit „Besoldungsgruppe B 8" wird nach der Angabe

„Direktor bei der Deutschen Rentenversicherung Bund

-
als Mitglied des Direktoriums -"

die Angabe

„Erster Direktor der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

-
als Geschäftsführer oder Vorsitzender der Geschäftsführung -"

eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 13 BUK-NOG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 13 BUK-NOG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BUK-NOG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 13a BUK-NOG Weitere Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes für das Jahr 2015
... Anlage I (Bundesbesoldungsordnungen A und B) zum Bundesbesoldungsgesetz, das zuletzt durch Artikel 13 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...
Artikel 17 BUK-NOG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... 3 und Artikel 16 Absatz 5 treten mit Wirkung vom 1. Juli 2013 in Kraft. (2a) Artikel 13 tritt mit Wirkung vom 1. September 2013 in Kraft. (3) Artikel 3 Nummer 2 sowie Artikel ...


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