Artikel 16a - BUK-Neuorganisationsgesetz (BUK-NOG)

G. v. 19.10.2013 BGBl. I S. 3836 (Nr. 63); zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 1 G. v. 28.05.2015 BGBl. I S. 813
Geltung ab 01.01.2016, abweichend siehe Artikel 17
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Artikel 16a Bekanntmachungserlaubnis


Artikel 16a wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium des Innern kann den Wortlaut des Bundesbesoldungsgesetzes in der vom 1. September 2013 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

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Zitierungen von Artikel 16a BUK-NOG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 16a BUK-NOG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BUK-NOG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 17 BUK-NOG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Artikel 11 Nummer 2, 3 und 5, die Artikel 12, 14, 15, 16 Absatz 4a und 17 Nummer 2 sowie Artikel 16a treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (1a) Artikel 16 Absatz 17 Nummer 1 ...


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