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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2015 aufgehoben
§ 1 - Dritte Bergbauspezialarbeitenarbeitsbedingungenverordnung (3. BergbauArbbV)
V. v. 22.11.2013 BAnz AT 27.11.2013 V1
Geltung ab 01.12.2013 bis 31.03.2015; FNA: 810-1-65-3 Arbeitsförderung
Geltung ab 01.12.2013 bis 31.03.2015; FNA: 810-1-65-3 Arbeitsförderung
§ 1 Zwingende Arbeitsbedingungen
§ 1 wird in 2 Vorschriften zitiert
Die in der Anlage zu dieser Verordnung aufgeführten Rechtsnormen des Tarifvertrages zur Regelung der Mindestbedingungen für die Arbeitnehmer der Bergbau-Spezialgesellschaften im deutschen Steinkohlenbergbau vom 19. März 2013 in der Fassung des Änderungstarifvertrages vom 16. August 2013, abgeschlossen zwischen der Vereinigung der Bergbau-Spezialgesellschaften e.V., Sandstraße 107 - 135, 45473 Mülheim an der Ruhr, und der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Königsworther Platz 6, 30167 Hannover, finden auf alle unter seinen Geltungsbereich fallenden und nicht an ihn gebundenen Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Anwendung, wenn der Betrieb oder die selbständige Betriebsabteilung im Auftrag eines Dritten überwiegend auf inländischen Steinkohlenbergwerken Grubenräume erstellt oder sonstige untertägige bergbauliche Spezialarbeiten ausführt. Die Rechtsnormen des Tarifvertrages gelten auch für Arbeitsverhältnisse zwischen einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und seinen im Geltungsbereich dieser Verordnung beschäftigten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen. Wird ein Leiharbeitnehmer oder eine Leiharbeitnehmerin von einem Entleiher mit Tätigkeiten beschäftigt, die in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen, so hat der Verleiher ihm oder ihr nach § 8 Absatz 3 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zumindest die nach dieser Verordnung vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen zu gewähren.
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Zitierungen von § 1 3. BergbauArbbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 3. BergbauArbbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
3. BergbauArbbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Eingangsformel 3. BergbauArbbV
... Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, den Parteien des Tarifvertrages nach § 1 Satz 1 dieser Verordnung sowie den Parteien von Tarifverträgen in der Branche mit zumindest ...
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