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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 18.10.2021 aufgehoben
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§ 15b - Agrarmarktstrukturverordnung (AgrarMSV)
V. v. 15.11.2013 BGBl. I S. 3998 (Nr. 68); aufgehoben durch § 35 V. v. 11.10.2021 BGBl. I S. 4655
Geltung ab 29.11.2013; FNA: 7840-4-1 Allgemeine Marktordnungsvorschriften
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Geltung ab 29.11.2013; FNA: 7840-4-1 Allgemeine Marktordnungsvorschriften
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§ 15b Allgemeinverbindlichkeit
Der Abschnitt 3a ist für den Erzeugnisbereich Milch und Milcherzeugnisse anzuwenden.
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Agrarmarktstrukturverordnung V. v. 15. Juli 2016 BGBl. I S. 1717 m.W.v. 23. Juli 2016
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Frühere Fassungen von § 15b AgrarMSV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 23.07.2016 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Agrarmarktstrukturverordnung vom 15.07.2016 BGBl. I S. 1717 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 15b AgrarMSV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15b AgrarMSV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AgrarMSV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Agrarmarktstrukturverordnung
V. v. 15.07.2016 BGBl. I S. 1717
Artikel 1 1. AgrarMSVÄndV Änderung der Agrarmarktstrukturverordnung
... 15a Vereinbarungen und Beschlüsse über die Planung der Erzeugung § 15b Allgemeinverbindlichkeit". c) Nach der Angabe zu § 21 wird die folgende ... 1308/2013" ersetzt. 5. Nach § 15 werden die folgenden §§ 15a und 15b eingefügt: „§ 15a Vereinbarungen und Beschlüsse über die ... den geänderten Beschluss gelten Absatz 1 und Satz 1 und 2 entsprechend. § 15b Allgemeinverbindlichkeit Der Abschnitt 3a ist für den Erzeugnisbereich Milch und ...
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