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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 18.10.2021 aufgehoben
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§ 10a - Agrarmarktstrukturverordnung (AgrarMSV)
V. v. 15.11.2013 BGBl. I S. 3998 (Nr. 68); aufgehoben durch § 35 V. v. 11.10.2021 BGBl. I S. 4655
Geltung ab 29.11.2013; FNA: 7840-4-1 Allgemeine Marktordnungsvorschriften
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Geltung ab 29.11.2013; FNA: 7840-4-1 Allgemeine Marktordnungsvorschriften
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§ 10a Übertragung von Tätigkeiten an Dritte
1Eine Erzeugerorganisation kann nach Maßgabe des Unionsrechts Tätigkeiten an Dritte übertragen. 2Das nach Satz 1 maßgebliche Unionsrecht gilt für Nicht-Anhang-I-Erzeugnisse im Sinne des § 2 Absatz 2 Nummer 2 des Agrarmarkstrukturgesetzes entsprechend.
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der Agrarmarktstrukturverordnung und zur Aufhebung der Milch-Sachkunde-Verordnung V. v. 4. Juli 2017 BGBl. I S. 2199 m.W.v. 6. Juli 2017
Frühere Fassungen von § 10a AgrarMSV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 06.07.2017 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Agrarmarktstrukturverordnung und zur Aufhebung der Milch-Sachkunde-Verordnung vom 04.07.2017 BGBl. I S. 2199 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 10a AgrarMSV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10a AgrarMSV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AgrarMSV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 AgrarMSV Anerkennungsverfahren (vom 06.07.2017)
... 1. die geltende Satzung der Agrarorganisation sowie die Verträge, die im Rahmen des § 10a geschlossen worden sind, 2. eine Liste mit Vornamen und Nachnamen, im Falle ...
§ 11 AgrarMSV Vereinigungen (vom 06.07.2017)
... eine Mitgliederliste zu übermitteln. Auf die Tätigkeit Dritter ist § 10a entsprechend anzuwenden. (3) Die Mindestmitgliederzahl einer Vereinigung beträgt ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Agrarmarktstrukturverordnung und zur Aufhebung der Milch-Sachkunde-Verordnung
V. v. 04.07.2017 BGBl. I S. 2199
Artikel 1 AgrarMSVuaAufhV Änderung der Agrarmarktstrukturverordnung
... a) Nach der Angabe zu § 10 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 10a Übertragung von Tätigkeiten an Dritte". b) Die Angaben zu Abschnitt 4 ... Wörter eingefügt: „sowie die Verträge, die im Rahmen des § 10a geschlossen worden sind". b) Absatz 2 Satz 3 wird aufgehoben. 5. ... gegenüber dem Vorjahr hervorgehen." 7. Nach § 10 wird folgender § 10a eingefügt: „§ 10a Übertragung von Tätigkeiten an Dritte ... 7. Nach § 10 wird folgender § 10a eingefügt: „ § 10a Übertragung von Tätigkeiten an Dritte Eine Erzeugerorganisation kann nach ... c) In Satz 6 wird die Angabe „§ 9 Absatz 4" durch die Angabe „ § 10a " ersetzt. 9. In § 13b Absatz 2 Satz 1 werden nach dem Wort ...
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