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Zitierungen von § 4 AgrarMSV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 AgrarMSV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AgrarMSV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 AgrarMSV Mitgliedschaft (vom 06.07.2017)
... der zuständigen Stelle bis zum 31. Januar eines jeden Jahres eine Liste mit den Angaben nach § 4 Absatz 1 Nummer 2 zu übermitteln, bezogen auf die Mitglieder zum 31. Dezember. Aus der Liste ...
§ 22 AgrarMSV Ordnungswidrigkeiten (vom 19.02.2021)
... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 4 Absatz 1 Satz 2 eine dort genannte Unterlage nicht richtig beifügt, 2. entgegen § 4 Absatz 1 ... 4 Absatz 1 Satz 2 eine dort genannte Unterlage nicht richtig beifügt, 2. entgegen § 4 Absatz 1 Satz 4 eine Angabe nicht richtig macht oder einen Nachweis nicht richtig vorlegt, 3. entgegen ... eine Angabe nicht richtig macht oder einen Nachweis nicht richtig vorlegt, 3. entgegen § 4 Absatz 3 Satz 1 , § 5 Absatz 3 Satz 2, auch in Verbindung mit § 23 Absatz 3 Satz 4, oder § 13c ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Agrarmarktstrukturverordnung
V. v. 15.07.2016 BGBl. I S. 1717
Artikel 1 1. AgrarMSVÄndV Änderung der Agrarmarktstrukturverordnung
... wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 3 werden die Wörter „§ 4 Absatz 3 Satz 1 oder § 5 Absatz 3 Satz 2, auch in Verbindung mit § 23 Absatz 1 Satz ... 2, auch in Verbindung mit § 23 Absatz 1 Satz 3," durch die Wörter „§ 4 Absatz 3 Satz 1, § 5 Absatz 3 Satz 2, auch in Verbindung mit § 23 Absatz 3 Satz 4, oder ...

Verordnung zur Änderung der Agrarmarktstrukturverordnung und zur Aufhebung der Milch-Sachkunde-Verordnung
V. v. 04.07.2017 BGBl. I S. 2199
Artikel 1 AgrarMSVuaAufhV Änderung der Agrarmarktstrukturverordnung
... Agrarorganisation als Ganzes und die Entscheidungen der Agrarorganisation,". 4. § 4 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 werden vor dem Komma die ... der zuständigen Stelle bis zum 31. Januar eines jeden Jahres eine Liste mit den Angaben nach § 4 Absatz 1 Nummer 2 zu übermitteln, bezogen auf die Mitglieder zum 31. Dezember. Aus der Liste müssen die ...