§ 7 Anforderungen an die Prüfer
(2) Die Prüfer dürfen den Prüfling nicht zuvor ausgebildet haben.
Frühere Fassungen von § 7 TfPV
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interne Verweise§ 3 TfPV Durchführung der Prüfung, Prüfer (vom 01.01.2024) ... Prüfungsorganisation nach Satz 1 beruft die Prüfer, die den Anforderungen des § 7 Absatz 1 genügen müssen. (2) Die Prüfungsorganisation stellt sicher, dass die ...
Zitat in folgenden NormenTriebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV)
Artikel 1 V. v. 29.04.2011 BGBl. I S. 705, 1010; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 30.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 345, 2024 I Nr. 177
Zitate in ÄnderungsvorschriftenElfte Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.10.2016 BGBl. I S. 2242
Verordnung zur Änderung von Vorschriften zum Triebfahrzeugführerschein
V. v. 30.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 345, 2024 I Nr. 177
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