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- Im Vordruck nicht konsolidiert:
In der Anlage 1 wird vor dem Abschnitt „Schriftlicher Teil der Prüfung" das Wort „Prüfungsorganisation" durch das Wort „Prüfstelle" ersetzt.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 9 TfPV Schriftlicher Teil der Prüfung (vom 01.01.2024) ... über den Verlauf und etwaige Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung nach Anlage 1 an. Nach der Bewertung der Aufgaben durch die Prüfer wird die Niederschrift ...
§ 10 TfPV Mündlicher Teil der Prüfung (vom 01.01.2024) ... und etwaige Unregelmäßigkeiten bei dem mündlichen Teil der Prüfung nach Anlage 1 an. Er übermittelt die Niederschrift innerhalb von sechs Wochen nach Abschluss des ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung von Vorschriften zum Triebfahrzeugführerschein
V. v. 30.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 345, 2024 I Nr. 177
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