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Anlage 3 - Triebfahrzeugführerschein-Prüfungsverordnung (TfPV)

Artikel 1 V. v. 22.11.2013 BGBl. I S. 4008 (Nr. 68); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 30.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 345
Geltung ab 29.11.2013; FNA: 930-9-17 Allgemeines Eisenbahnrecht
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Anlage 3 (zu § 17) Muster Prüfungsbescheinigung *)



Muster Prüfungsbescheinigung (BGBl. I 2013 S. 4015)


*)
Im Vordruck nicht konsolidiert:

In der Anlage 3 werden in der letzten Zeile des Musters die Wörter „Die Prüfungsorganisation" durch die Wörter „Namen der Prüfer und, im Falle einer Prüfstelle, zusätzlich der Name der Stelle" ersetzt.



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Frühere Fassungen von Anlage 3 TfPV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2024Artikel 2 Verordnung zur Änderung von Vorschriften zum Triebfahrzeugführerschein
vom 30.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 345

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 3 TfPV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 TfPV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TfPV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 17 TfPV Prüfungsbescheinigung
... von der Prüfungsorganisation eine Prüfungsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 3. Die Prüfungsbescheinigung soll spätestens vier Wochen nach Abschluss der Prüfung ...
Anlage 3 TfPV (zu § 17) Muster Prüfungsbescheinigung *) (vom 01.01.2024)
... (BGBl. I 2013 S. 4015)] *) Im Vordruck nicht konsolidiert: In der Anlage 3 werden in der letzten Zeile des Musters die Wörter „Die Prüfungsorganisation" ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung von Vorschriften zum Triebfahrzeugführerschein
V. v. 30.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 345, 2024 I Nr. 177
Artikel 2 TfVÄndV Änderung der Triebfahrzeugführerschein-Prüfungsverordnung
... durch das Wort „Prüfstelle" ersetzt. 8. In der Anlage 3 werden in der letzten Zeile des Musters die Wörter „Die Prüfungsorganisation" ...