Änderung Anlage 3 TfPV vom 01.01.2024

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Anlage 3 TfPV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2024 geltenden Fassung
Anlage 3 TfPV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 30.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 345
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 3 (zu § 17) Muster Prüfungsbescheinigung


(Text neue Fassung)

Anlage 3 (zu § 17) Muster Prüfungsbescheinigung *)


(Textabschnitt unverändert)

Muster Prüfungsbescheinigung (BGBl. I 2013 S. 4015)


vorherige Änderung

 


*) Im Vordruck nicht konsolidiert:

In der Anlage 3 werden in der letzten Zeile des Musters die Wörter 'Die Prüfungsorganisation' durch die Wörter 'Namen der Prüfer und, im Falle einer Prüfstelle, zusätzlich der Name der Stelle' ersetzt.

 



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