Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2014 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung
Anlage 2 - Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2014 (SGB3EntGV 2014 k.a.Abk.)
V. v. 09.12.2013 BGBl. I S. 4073 (Nr. 70); aufgehoben durch § 3 V. v. 15.12.2014 BGBl. I S. 2198
Geltung ab 01.01.2014; FNA: 860-3-26-11 Sozialgesetzbuch
|
Geltung ab 01.01.2014; FNA: 860-3-26-11 Sozialgesetzbuch
|
Anlage 2 (zu § 2) Programmablaufplan zur maschinellen Berechnung von Kurzarbeitergeld nach dem SGB III (gültig ab dem 1. Januar 2014)
Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
Anzeige
Zitierungen von Anlage 2 Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2014
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 SGB3EntGV 2014 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB3EntGV 2014 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 SGB3EntGV 2014 Berücksichtigung des Faktorverfahrens
... nur maschinell errechnet werden. Für diese maschinelle Berechnung ist der als Anlage 2 beigefügte Programmablaufplan zur maschinellen Berechnung des Kurzarbeitergeldes zu ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11016/a186066.htm